Finanzamt hat Rückfragen zur Steuererklärung - ist das schlimm?
Ohne Frust und mit ein bisschen Spaß die Steuererklärung erstellen - dabei helfen wir.

Finanzamt hat Rückfragen zur Steuererklärung - ist das schlimm?

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Rückfragen vom Finanzamt zu bekommen ist nicht schlimm. Im ersten Moment hat man höchstwahrscheinlich Angst, etwas falsch gemacht zu haben. Aber keine Sorge, Rückfragen zu bekommen ist halb so wild.

Den folgenden Text haben wir unserem Ratgeber »Steuererklärung für Anfänger – Deine Steuern kannst du selbst« entnommen:

Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.

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In der Regel läuft die Bearbeitung und Veranlagung deiner Einkommensteuer wie folgt ab: Du übermittelst deine Daten. Diese wandern dann durch ein Prüfsystem der Finanzverwaltung. Dort wird vorab geprüft, was alles in der Erklärung eingetragen wurde und ob es eventuell Positionen gibt, die sich die/der Sachbearbeiter/-in genauer anschauen sollte. Das wären dann zum Beispiel sehr hohe Werbungskosten. Hierfür gibt es eine Art Ampelsystem, das in der »Checkliste« die nicht mehr zu prüfenden Punkte grün markiert und alle anderen gelb oder sogar rot, wenn dort Handlungsbedarf besteht.

Wann werden Unterlagen angefordert?

Rückfragen vom Finanzamt zu bekommen ist nicht schlimm. Im ersten Moment hat man höchstwahrscheinlich Angst, etwas falsch gemacht zu haben. Aber keine Sorge, Rückfragen zu bekommen ist halb so wild.

Zum einen können Fehler passieren und zum anderen bedeuten Rückfragen des Finanzamts nicht automatisch, dass etwas falsch gemacht wurde. Manchmal werden Belege als Nachweis zu hohen Ausgaben angefordert, manchmal sind es aber auch Belege zu sehr geringen Ausgaben. Je nachdem, was die/der Sachbearbeiter/-in als notwendig ansieht. Oder es werden einfach nur Angaben angefragt, die zur weiteren Bearbeitung benötigt werden.

Manchmal lassen sich die Rückfragen vom Finanzamt auch telefonisch klären. Solange das Finanzamt nicht irgendwelche Unterlagen angefordert hat.

Neben dem postalischen Weg zur Nachreichung von angeforderten Unterlagen gibt es das Tool »NACHDIGAL« (das ist die kreative Abkürzung für »Nachreichung digitaler Anlagen«) der Finanzverwaltung. Mit dieser Funktion hast du die Möglichkeit, die nachträglich angeforderten Unterlagen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Mit der Anforderung der Unterlagen wird dir auch noch mal erklärt – zumindest bei »Mein ELSTER« –, was und wo du klicken musst, um die Funktion nutzen zu können.

Hast du deine Erklärung über »Mein ELSTER« übermittelt und dort die Benachrichtigungen aktiviert, bekommst du per Mail mitgeteilt, falls noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.

In der Steuersoftware von Drittanbietern und auch in unserer »SteuerSparErklärung« wurde »NACHDIGAL« implementiert. In der »SteuerSparErklärung« findest du die Option in der Symbolleiste unter dem Punkt »Prüfer« und kannst dort die Belege hochladen und anschließend an das Finanzamt übermitteln.

Bitte beachte, dass du aktuell nur Belege im PDF-Format hochladen kannst. Alle anderen Formate werden von der Finanzverwaltung nicht unterstützt und können dementsprechend auch nicht über »NACHDIGAL« hochgeladen werden, egal welche Software du letzten Endes nutzt.

Kann ich bei der Übermittlung der Erklärung die Unterlagen im Vorfeld mitschicken, um Rückfragen zu vermeiden?

Wenn du Papiermüll produzieren willst, dann ja. Leider ist es mittlerweile so, dass die vorab zugeschickten Unterlagen entweder im Archiv landen, und wenn die Erklärung dann bearbeitet wird, im Zweifel nicht mehr auffindbar sind.

So war zumindest die Aussage eines Finanzamts auf die Frage, was sie denn mit den Unterlagen machen, die wir im Vorfeld zugeschickt haben, um die Bearbeitungszeit etwas zu verkürzen. Denn genau diese Unterlagen wurden dann letzten Endes bei uns angefordert und das, obwohl sie eigentlich schon längst vorlagen.

Ob das wirklich alle Finanzämter so machen, möchte ich jetzt nicht behaupten, aber um unnötiges Hin- und Herschicken zu vermeiden, würde ich die Unterlagen erst mal nicht an das Finanzamt schicken.

Generell gilt die Belegvorhaltepflicht. Das heißt, dass dem Finanzamt die Belege bei Nachfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.

Für wen ist der Steuertipps-Ratgeber für Anfänger geeignet?

Ja, das Steuerrecht ist nicht einfach, und ja, es gibt weitaus schönere Dinge, als Daten in ein Formular einzutragen und dort die Stellen zu suchen, in die die Zahlen eingetragen werden müssen. Aber… Wenn man die Basics weiß und sich ein kleines bisschen Zeit nimmt, dann ist so eine Steuererklärung innerhalb kürzester Zeit fertig. Und das Allerbeste: In der Regel winkt dir eine Steuererstattung.

Der Steuertipps-Ratgeber »Steuererklärung für Anfänger – Deine Steuern kannst du selbst« soll nicht nur für diejenigen sein, die zum ersten Mal eine Steuererklärung machen, sondern auch für all diejenigen, die sich mit dem Thema bisher nie so richtig auseinandergesetzt haben und nun damit anfangen möchten.

Zum Inhalt des Ratgebers gehören die allgemeinen Informationen wie zum Beispiel die unterschiedlichen Steuerklassen, die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung oder auch die verschiedenen steuerlichen Begriffe bis hin zur Prüfung des Einkommensteuerbescheides.

Wir haben uns in der Redaktion Gedanken gemacht und uns gefragt, wie wir dir die Bearbeitung deiner Steuererklärung zusätzlich erleichtern können. Dabei kam uns die Idee, bei Spotify Playlists zu erstellen, die du dir währenddessen anhören kannst. Denn mit Musik macht vieles einfach mehr Spaß! Die QR-Codes zu den Playlists findest du im Ratgeber.

(LF, MB)

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