Abhilfe
Hält das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt oder erzielen Sie mit dem Finanzamt über strittige Fragen eine Einigung, erhalten Sie einen neuen, geänderten Steuerbescheid (Abhilfebescheid). Damit ist das Einspruchsverfahren erledigt. Stellen Sie fest, dass sich in den Abhilfebescheid noch ein Fehler eingeschlichen hat oder Sie vergessen haben, Aufwendungen geltend zu machen, können Sie gegen den Abhilfebescheid erneut Einspruch einlegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 367 AO
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.