Änderung des Postgesetzes: Auswirkung auf Zugangsfristen
Die Post soll länger Zeit bekommen für die Zustellung von Briefen.

Änderung des Postgesetzes: Auswirkung auf Zugangsfristen

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Der Bundestag hat die Reform des Postgesetzes beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Wenn er keine Einwände hat, bekommt die Deutsche Post künftig mehr Zeit für die Zustellung von Briefen. Das wirkt sich auch auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden aus.

Bisher gilt, dass mindestens 80% der Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein müssen. Am übernächsten Werktag müssen 95% der Briefe zugestellt sein.

Durch die Änderung des Postrechts wird festgelegt, dass erst am dritten Werktag nach dem Einwurf 95% der Briefe zugestellt werden müssen, am vierten Werktag sollen es 99% sein.

Dreitagesfrist beim Zugang von Verwaltungsakten wird zur Viertagesfrist

Für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten – dazu gehören auch Steuerbescheide – gilt nach der Abgabenordnung (AO) die sogenannte »Dreitagesfiktion«. Das bedeutet: Man geht davon aus, dass ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Absenden beim Steuerpflichtigen im Briefkasten liegt. Auch ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt gilt am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben. Erst dann beginnt die Einspruchsfrist zu laufen.

Da die Post künftig länger Zeit hat, einen Brief zuzustellen, werden auch die in § 122 und 122a AO geregelten Zugangsfristen angepasst.

Keine Bekanntgabe von Steuerbescheiden am Wochenende und an Feiertagen

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass nicht drei bzw. nun vier Werktage gezählt werden, sondern Kalendertage. Dann hätte man auch Samstag, Sonntage und Feiertage mitzählen müssen.

Diese Idee wurde zum Glück wieder verworfen. Fällt also das Ende der Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

Zustimmung des Bundesrats steht noch aus

Der Bundestag hat das Gesetz am 13.6.2024 beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Dort wurde das Thema dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik zugewiesen. Diese werden am 20.6.2024 über das 298/24 Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) beraten.

(MB)

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