Urlaubsgeld: Wie viel bleibt nach Steuern übrig?
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Auch Urlaubsgeld ist voll steuerpflichtig. Und durch eine Besonderheit bei der Berechnung der Lohnsteuer für Sonderzahlungen bleibt sogar weniger vom Urlaubsgeld übrig als erwartet.
Urlaubsgeld und Steuern: »sonstiger Bezug«
Urlaubsgeld ist ein sogenannter »sonstiger Bezug«: Das ist Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird.
Neben dem Urlaubsgeld gehören dazu zum Beispiel auch 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen, Weihnachtsgeld usw. – also vor allem einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn auszahlt.
Berechnung der Lohnsteuer auf »sonstige Bezüge«
Für sonstige Bezüge gelten für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer Besonderheiten, da sonst wegen des progressiven Steuertarifs ein zu hoher Abzug für diese einmalige zusätzliche Zahlung erfolgen würde. Sie werden deshalb so behandelt, als wenn Sie in jedem Monat ein Zwölftel des sonstigen Bezugs erhalten hätten:
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Zunächst wird der »voraussichtliche Jahresarbeitslohn« ohne den sonstigen Bezug ermittelt. Zum voraussichtlichen Arbeitslohn gehören bereits gezahlte laufende Arbeitslöhne, künftig noch zu zahlende Arbeitslöhne und bereits gezahlte sonstige Bezüge. Künftige sonstige Bezüge werden nicht berücksichtigt. Von dem »voraussichtlichen Arbeitslohn« wird ggf. ein Freibetrag abgezogen; zusätzlich der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag, wenn jeweils die Voraussetzungen dafür vorliegen. Insgesamt ergibt dies den »maßgebenden Jahresarbeitslohn«.
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Für den »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird die Lohnsteuer ermittelt.
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Dem »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird der sonstige Bezug hinzugerechnet und auch für diesen Betrag die Lohnsteuer ermittelt.
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Die Differenz zwischen den beiden ermittelten Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass für einen sonstigen Bezug mehr Lohnsteuer einbehalten wird als für einen entsprechend hohen laufenden Arbeitslohn.
Steuern auf Urlaubsgeld: So wird gerechnet
Beispiel:
Frau Sonne ist ledige Angestellte (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert) und verdient 2023 3.800 Euro brutto im Monat. Im Juni 2023 erhält Frau Sonne 480 Euro Urlaubsgeld.
So hoch ist die Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld:
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Urlaubsgeld: 12 × 3.800 Euro |
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45.600 Euro |
Lohnsteuer auf den Jahresarbeitslohn |
6.480 Euro |
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Maßgebender Jahresarbeitslohn + Urlaubsgeld (45.600 Euro + 480 Euro) |
46.080 Euro |
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Lohnsteuer auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn + Urlaubsgeld |
6.604 Euro |
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Die Differenz zwischen den beiden Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf das Urlaubsgeld entfällt (= 6.604 Euro - 6.480 Euro) |
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Zusätzlich zu den Steuern werden auch noch Sozialabgaben abgezogen, also die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Letztendlich landet netto meist nur etwas mehr als die Hälfte des Urlaubsgeldes auf dem Konto des Arbeitnehmers.
(MB)