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Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.
Nicht nur Verheiratete, auch Ledige können in der Steuererklärung Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Doch häufig stoßen sie auf Widerstand beim Finanzamt, etwa wenn sich Lebensmittelpunkt und eigener Hausstand im Haus der Eltern befinden. Unser Beitrag hilft Ihnen, mit den richtigen Argumenten Ihr Recht auf steuerliche Anerkennung einzufordern.
Lesen Sie, was alles bei doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzbar ist. Erfahren Sie zum Beispiel,
wie Sie Familienheimfahrten und die Fahrten zum Arbeitsplatz in der Anlage N optimal ansetzen;
wann die Drei-Monats-Frist für den Abzug von Verpflegungspauschbeträgen zu Ihrem Vorteil neu beginnt;
was Sie bei Miete bzw. Kauf der Zweitwohnung alles steuerlich beachten müssen;
wann Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzbar sind;
welche Kosten für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung das Finanzamt anerkennen muss.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
1.1Erste Tätigkeitsstätte fern der Hauptwohnung
1.2Hauptwohnung am Wohnort
1.2.1Steuerliche Anforderungen an eine Hauptwohnung
1.2.2Unterhalten eines eigenen Hausstands
1.2.3Lebensmittelpunkt in der Hauptwohnung
1.3Zweitwohnung am Beschäftigungsort
1.3.1Was alles zählt als Zweitwohnung?
1.3.2Zweitwohnung muss nicht direkt am Beschäftigungsort liegen
1.4Berufliche Gründe für die Zweitwohnung
1.4.1Erreichbarkeit der ersten Tätigkeitsstätte
1.4.2Auch bei Wegzug vom Arbeitsort (sog. Wegverlegungsfälle)
1.4.3Beruflicher Anlass auch bei privater Wohngemeinschaft
2.Abziehbare Werbungskosten
2.1Fahrtkosten
2.1.1Erste und letzte Fahrt der doppelten Haushaltsführung
2.1.2Wöchentliche Heimfahrten mit der Entfernungspauschale
2.1.3Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte
2.2Pauschbeträge für Verpflegung
2.2.1Es gelten die Regeln wie bei Auswärtstätigkeit
2.2.2Wann beginnt die Drei-Monats-Frist neu?
2.2.3Kürzung bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
2.2.4Auch in Wegverlegungsfällen Verpflegungspauschalen absetzbar
2.3Aufwendungen für die Zweitwohnung
2.3.1Der Höchstbetrag von 1.000,– € monatlich
2.3.2So ermitteln Sie die Kosten der Wohnung/Unterkunft
2.4Kosten für Einrichtung und Hausrat der Zweitwohnung
2.5Umzugskosten
2.5.1Bezug, Wechsel und Aufgabe der Zweitwohnung
2.5.2Umzugskosten in Wegverlegungsfällen
2.6Alleinstehende ohne eigenen Hausstand
3.Fahrtkosten statt doppelter Haushaltsführung
4.Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
4.1Was darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten
4.2Steuerfreie Leistungen mindern Ihre Werbungskosten
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