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Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken.
Nutzen Sie den Firmenwagen auch für private Fahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen Sie dafür einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den sogenannten Nutzungswert. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes gibt es zwei Alternativen:
die Pauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder
die Nachweismethode. Bedingung hierfür: Sie führen ein Fahrtenbuch.
Handelt es sich bei dem Firmenwagen um ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug, gelten zu Ihrem Vorteil Besonderheiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes.
Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode für Sie nachteilig, können Sie in der Steuererklärung zur günstigeren Methode wechseln und dadurch Ihren steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag. Ein Wechsel von der Pauschal- zur Nachweismethode ist aber nur möglich, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dazu müssen Sie bestimmte Formalien beachten.
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitstätte gilt bei der Pauschalmethode die 0,03 %-Regelung. Statt dieser Pauschalbewertung können Sie – auch ohne Fahrtenbuch – zur Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten wechseln. Dazu müssen Sie die Fahrten mit Datumsangabe notieren. Das ist günstiger für Sie, wenn Sie an weniger als 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen an Ihren Arbeitsplatz fahren.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Die Pauschalmethode: Listenpreis-Regelung
1.1Nutzungswert für Privatfahrten: Die 1 %-Regelung
1.1.1Der Listenpreis ist maßgebend
1.1.2Kürzung des Listenpreises bei Elektrofahrzeugen
1.1.3Beim Ansatz des Listenpreises kennt das Finanzamt kein Pardon
1.1.4Was alles mit der 1 %-Regelung abgegolten ist
1.1.5Muss immer der volle Wert versteuert werden?
1.1.6Firmenwagenwechsel
1.1.7Keine 1 %-Regelung für Transportfahrzeug/Werkstattwagen
1.1.8Möglichkeit zur Privatnutzung reicht bereits aus
1.1.9Keine 1 %-Regelung bei Privatnutzungsverbot
1.2Nutzungswert für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
1.2.1Bewertung und Besteuerung kann unterschiedlich erfolgen
1.2.2Wann liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor?
1.2.3Pauschalbewertung: Die 0,03 %-Regelung
1.2.4Einzelbewertung: Fahrten notieren und Steuern sparen
1.2.5Firmenwagen wird nur für eine Teilstrecke genutzt (park and ride)
1.3Nutzungswert bei doppelter Haushaltsführung
1.4Fahrten bei beruflicher Auswärtstätigkeit
1.4.1Grundsätzlich keine steuerliche Auswirkung
1.4.2Ausnahmefall 1: Fahrten zu einem Sammelpunkt
1.4.3Ausnahmefall 2: Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
1.5Sonderfälle
1.5.1Der Firmenwagen wird auch von Kollegen genutzt
1.5.2Firmenwagen aus einem Fahrzeugpool
1.5.3Ihnen stehen mehrere Firmenwagen zur Verfügung
1.5.4Nutzungswert höher als Gesamtkosten (sog. »Kosten-Deckelung«)
1.5.5Arbeitgeber erstattet Kosten für Ihr eigenes Fahrzeug
1.5.6Firmenwagen mit Fahrer
2.Die Nachweismethode: Fahrtenbuch und Belege
2.1Nachweis der Gesamtkosten
2.2Daran führt leider kein Weg vorbei: das Fahrtenbuch
2.2.1Der Zweck des Fahrtenbuchs
2.2.2Das Fahrtenbuch muss »ordnungsgemäß« geführt sein
2.2.3Aufzeichnungserleichterungen in bestimmten Fällen
2.2.4Elektronische Fahrtenbücher
2.2.5Bei Nichtanerkennung gilt die Pauschalmethode
2.3Versteuerung bei der Nachweismethode
2.4Wann lohnt sich die Mühe, ein Fahrtenbuch zu führen?
2.5So korrigieren Sie den Nutzungswert in der Steuererklärung
3.Pauschalversteuerung Fahrten zur Arbeit
3.1So funktioniert die Pauschalversteuerung
3.2Wann ist die Pauschalversteuerung günstiger?
4.Sie leisten Zuzahlungen für den Firmenwagen
4.1Sie zahlen ein pauschales Nutzungsentgelt
4.2Sie tragen (einzelne) Fahrzeugkosten
4.2.1Pauschalmethode (1 %-Regelung)
4.2.2Fahrtenbuch- bzw. Nachweismethode
4.2.3Anrechnung in der Gehaltsabrechnung oder erst in der Steuererklärung
4.3Sie zahlen einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten
5.Sonstiges
5.1Firmenwagen und Sozialversicherung
5.2Leasingfahrzeuge
5.3Firmenwagenbesitzer mit Behinderung
5.4Firmenwagen durch Gehaltsumwandlung
5.5Unfallkosten
5.6Fahrtkosten bei anderen Einkünften
5.7Garagengeld vom Arbeitgeber
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