Vermögenswirksame Leistungen: Ab 2024 bessere Chancen auf Arbeitnehmersparzulage
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Sparer, die mithilfe ihres Arbeitgebers regelmäßig Geld in vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen, haben seit Jahresanfang viel bessere Chancen, dafür einen Zuschuss vom Staat zu bekommen.
Die Rede ist von der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Bis zu 480 Euro gibt es in 6 Jahren obendrauf.
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Warum ist bei den VL der Arbeitgeber wichtig?
Arbeitnehmer haben ein Anrecht darauf, einen VL-Vertrag abzuschließen und so monatlich Geld zurückzulegen. Eigentlich sollte das Geld für die monatlichen Sparbeiträge aber vom Arbeitgeber kommen, damit sich das Ganze auch lohnt! Wie viel das ist, steht im Tarifvertrag, weiß der Betriebsrat, die Personalabteilung oder der Chef oder die Chefin selbst.
Wer noch keinen Vertrag hat, sollte deshalb einfach mal nachfragen, was der Arbeitgeber für die VL lockermacht.
Die VL vom Arbeitgeber gibt es immer zusätzlich zum Bruttogehalt. Das Geld plus den Betrag, den man als Arbeitnehmer selbst obendrauf legt, werden bei der monatlichen Gehaltsabrechnung abgezogen.
Wie kann man vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Am Anfang steht immer die Überlegung, welche Art von Vertrag zu den eigenen Bedürfnissen passt. Wir empfehlen für die Anlage der VL vor allem Fondssparpläne, am besten mit ETFs (Exchange Traded Funds), also börsennotierten Indexfonds, mit denen Anlegende zum Beispiel von der Kursentwicklung des weltweiten Aktienmarktes profitieren können. Möglich ist dies auch mit aktiv gemanagten Aktienfonds, bei denen ein Fondsmanager die Aktien auswählt.
Es gibt aber drei Alternativen:
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Als Immobilienkäufer kann man zum Beispiel mit dem Geld jeden Monat einen Teil des Hypothekenkredits tilgen. Voraussetzung: Die kreditgebende Bank muss mitspielen, was nicht immer der Fall ist.
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Man kann einen Bausparvertrag abschließen, um später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu bekommen. Das sollte aber nur infrage kommen, wenn man bereits eine Immobilie besitzt, ein Guthaben für spätere Renovierungen oder Modernisierungen anspart oder in Zukunft eine Immobilie kaufen oder bauen will.
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Man kann auch einen Banksparplan abschließen und so fürs Ersparte regelmäßig Zinsen bekommen. Allerdings haben viele Geldhäuser solche klassischen Banksparpläne nicht mehr im Angebot. Und wenn doch, knausern sie mit den Zinsen.
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Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Der Staat steuert die sogenannte Arbeitnehmersparzulage bei. Bislang durfte dafür bei ledigen Sparern das steuerpflichtige Einkommen aber nicht über 17.900 Euro pro Jahr liegen, um einen Bausparvertrag bezuschusst zu bekommen. Bei anderen Produkten wie Aktienfonds oder Aktien-ETFs lag die Grenze bei 20.000 Euro pro Jahr. Diese Einkommensgrenzen wurden zu Beginn des Jahres auf 40.000 Euro für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete angehoben.
Am Fördersatz ändert sich nichts: Dieser beträgt für Bausparverträge derzeit 9 % von 470 Euro, die maximale jährliche Zulage damit rund 43 Euro. Fondssparpläne werden hingegen mit 20 % von 400 Euro und damit bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen steigt nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums die Zahl der Menschen mit Anspruch auf die Zulage um 17,3 Millionen auf 35,2 Millionen Beschäftigte.
Am besten schaut man in den eigenen Steuerbescheid, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Vorsicht: Das ist nicht das Bruttogehalt! Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, Freibeträge und andere steuermindernde Ausgaben sind davon abzuziehen.
Wann wird das Geld aus dem VL-Sparen ausbezahlt?
Normalerweise muss man bei VL-Verträgen 6 Jahre einzahlen und ein Jahr warten, bis über das angesparte Geld verfügt werden kann. Das ist das sogenannte Ruhejahr, in dem keine Einzahlungen in den VL-Vertrag fließen müssen. Erst dann kommen Beschäftigte planmäßig an das Geld ran.
In der Praxis ist dies aber nur relevant, wenn ein Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage besteht. Ohne Anrecht auf die Zulage kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, falls das bis dahin angesparte Geld unbedingt gebraucht wird.
Damit auch im 7. Jahr fleißig weiter gespart werden kann, ist es sinnvoll, bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen Vertrag zu beginnen und einfach weiter VL anzulegen, ohne über das Geld zu verfügen. So lässt sich über Jahrzehnte eine ansehnliche Reserve für ein Zusatzeinkommen im Alter zusammensparen.
Wo beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Zulage wird jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragt, also rückwirkend zum Beispiel im Jahr 2025 für 2024. Dafür reicht ein Häkchen auf dem Hauptvordruck (Mantelbogen) ganz oben bei »Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage«. Danach auf der zweiten Seite, bei »Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage«, eine »1« in das jeweilige Feld eintragen.
Die Höhe der VL-Einzahlungen kennt das Finanzamt, diese Information kommt automatisch vom Anbieter. In den VL-Vertrag eingezahlt werden die Zulagen aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit, also nach 6 bzw. 7 Jahren. Und das sind immerhin bis zu 480 Euro – sechsmal 80 Euro für Fondssparpläne.
Die Erträge von VL-Verträgen sind bei der Auszahlung zu versteuern. Bei der VL-Anlage sollte daher auch an den Freistellungsauftrag gedacht werden.
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(AI)