Vergleichsportal Verivox verzichtet auf Revision
Vorsicht beim Vergleich von Preisen und Anbietern über Vergleichsportale.

Vergleichsportal Verivox verzichtet auf Revision

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Obwohl sich Verivox weiter im Recht fühlt, geht das Vergleichsportal nach einer Rüge wegen unlauteren Wettbewerbs durch das OLG Karlsruhe nicht in Berufung beim BGH. Verbraucher sollten bei Vergleichen weiterhin auf die angegebene Auswahl an Anbietern achten.

Der "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) hatte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Geschäftspraktiken des Vergleichsportals Verivox geklagt und Mitte Oktober Recht bekommen (Az. 6 U 82/20). Dabei ging es um einen Vergleich verschiedener Privathaftpflichtversicherungen, bei dem Verivox den Verbrauchern wesentliche Informationen über die Anbieterauswahl vorenthalten hatte. Das Vergleichsportal hatte lediglich diejenigen Versicherer berücksichtigt, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte.

Das sei unlauteren Wettbewerb, rügte das OLG. weil es keine vollständige Auswahl aller Anbieter anzeigte und die Portalnutzer nicht auf die eingeschränkte Marktauswahl hinwies. Künftig darf das Portal seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nur noch dann zeigen, wenn es auf die eingeschränkte Anbieterzahl hinweist. Bei dem Verivox-Vergleich fehlte fast die Hälfte aller Anbieter, unter anderen Allianz, HuK-Coburg, Continentale, WWK und Württembergische. Deshalb bestand die Möglichkeit, dass das vermeintliche Topangebot nicht das günstigste am Markt war.

Verivox ist weiterhin der Meinung, nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Man habe die Nutzer an mehreren Stellen über die Vergleichsgrundlagen informiert. Ein Verivox-Sprecher sagte der Heidelberger "Rhein-Neckar-Zeitung" (4.11.2021): "Mit über 200 berücksichtigen Tarifen haben wir unserem Privathaftpflicht-Vergleich eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Markt- und Informationsgrundlage zugrunde gelegt." Verivox liste seit mehreren Jahren nicht nur die Versicherer auf, die man im Vergleich berücksichtige, sondern separat auch jene, die man nicht im Vergleich berücksichtige.

Verbraucher sollten bei Vergleichen weiterhin auf die angegebene Auswahl an Anbietern achten. Das gilt nicht allein bei Versicherungen, sondern auch bei Strom, Gas und Telefon.

Auch beim Wechsel des Strom- und/oder Gasanbieters auf die Auswahl achten

Derzeit wechseln viele Verbraucher ihren Energieanbieter, um den Preisanstieg bei Strom und Erdgas zu bremsen. Zur Auswahl von Versorgern mit Strom und Gas gibt es u. a. folgende Vergleichsportale: Check24.de, Geldsparen.de, Toptarif.de, Verivox.de.

Zwar spüren auch alternative Energieanbieter den höheren Kostendruck, dennoch lohnt sich ein Preisvergleich, meint das Vergleichsportal Verivox und sagt: "Wer noch nie den Anbieter gewechselt hat und das günstigste, verbraucherfreundliche Angebot wählt, spart mit einem Wechsel durchschnittlich 277,- € pro Jahr ein." Die Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex Strom für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger.

Fünf Tipps gegen die Tricks der Vergleichsportale

Vergleichsplattformen wie Check24 und Verivox ist es zu verdanken, dass es Verbraucher leicht haben, ihren Stromanbieter zu wechseln, eine günstige Versicherung abzuschließen oder das beste Girokonto zu finden. Doch seit einiger Zeit werden Zweifel an der Unabhängigkeit der Portale laut, denn sie dienen auch dem Verkauf und können die Verbraucher unter Umständen auch täuschen.

Die Portale verdienen ihr Geld nicht mit dem Preisvergleich, sondern wenn ein Produkt über ihre Seite verkauft wird und über Werbung von Strom- und Gasanbietern auf ihrem Portal. Ähnlich wie viele Finanzberater kassieren sie Vermittlungs-Provisionen, die oft höher sind als im normalen Vertrieb. Der Verbraucher merkt davon allerdings oft nichts. Diese Finanzierung der Portale entspricht nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform.

Marktführer Check24 musste bereits auf eine Entscheidung des Landgerichts München reagieren und seine Verbraucherinformationen nachbessern. Seither informiert das Onlineportal seine Kunden früher als bisher darüber, dass das Unternehmen Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält.

Tipp 1: Beim Wechsel des Energieversorgers ist es wichtig, nicht allein auf kurzfristige Rabatte für Neukunden zu achten, sondern auch die Preise für Bestandskunden zu vergleichen. Die Standard-Suche vieler Portale ist meist so eingestellt, dass nicht die besten und langfristig günstigsten Tarife oben angezeigt werden. Deshalb ist es wichtig, die Voreinstellung zu kontrollieren und die angebotenen Vorschläge kritisch zu prüfen. Die Konditionen sollten auch ohne Neukundenrabatt und Sofortbonus günstig sein.

Tipp 2: Die Erstvertragslaufzeit sollte nicht länger als ein Jahr sein. Die Kündigungsfrist sollte maximal einen Monat betragen.

Tipp 3: Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen zeigen Portale wie Verivox einzelne Angebote oberhalb des eigentlichen Rankings an, auf der sogenannten Position 0. Die Portale erhalten dafür teilweise Zahlungen von den Anbietern und informieren den Verbraucher nur in einem kleinen Hinweis, dass es sich um Werbung handelt. Hier sollten Verbraucher schauen, ob das herausgestellte Angebot wirklich gegenüber den anderen Produkten Vorteile bietet.

Tipp 4: Es ist gut, wenn Sie mehrere Portale nutzen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Dabei sollten Sie Folgendes beachten: Wenn zwei unterschiedliche Portale dieselben Ergebnisse zeigen, könnten diese kopiert worden sein. Das lässt sich über das Impressum herausfinden. Lediglich ein unabhängiges Zweitportal liefert auch eine unabhängige Zweitmeinung.

Tipp 5 Wer sich bei einigen Vergleichsportalen eine Liste möglicher Energie- oder Kreditangebote anzeigen lässt, muss auf die Option "Filter" klicken, um zu erkennen, dass lediglich vom Vergleichsportal geprüfte Anbieter in die Auswahl mit einbezogen wurden, also nicht alle. Die Auswahl vergrößert sich bloß dann, wenn der Verbraucher aktiv die Option "alle Anbieter" wählt. Unter Umständen tauchen dann günstigere Angebote im Ranking auf. Doch erst wer bis ans Seitenende scrollt und die Liste der teilnehmenden Partner aufruft, erfährt, dass selbst dann nicht alle in Deutschland aktiven Anbieter am Vergleich teilnehmen.

(MS)

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