Unfall: So reagiert man richtig als Geschädigter und Verursacher
Zum Glück wurde niemand verletzt!

Unfall: So reagiert man richtig als Geschädigter und Verursacher

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Ein Autounfall ist leider unfassbar schnell passiert. In der Fahrschule lernt man zwar in der Regel, an was man so alles denken muss und dass man einen kühlen Kopf bewahren soll, aber praktisch gestaltet sich das dann doch schwieriger als gedacht. Deshalb erklären hier sowohl aus der Sicht des Geschädigten als auch aus der Sicht des Unfallverursachers, was jeweils zu beachten ist.

 

    

 

Den folgenden Text haben wir dem Ratgeber »Ausgezogen? Die nackte Wahrheit« entnommen.

 

→ Darum geht es:

Mit der ersten eigenen Wohnung und dem ersten »richtigen« Gehalt stehst du vor völlig neuen Fragen. Wir haben Berufsanfänger, Studierende und Auszubildende gefragt, was sie beschäftigt, und haben überlegt, was wir damals, als wir zuhause ausgezogen sind, gerne gewusst hätten. Von Gehaltsabrechnung verstehen über Mietkaution, Auto-Wunschkennzeichen, Aktien kaufen, Steuererklärung machen bis Ordnung halten kamen viele Wünsche und Fragen zusammen, die wir in diesem Buch beantworten möchten.

 

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Eines der wichtigsten Dinge, die man hier schon vorab sagen kann und du dir immer wieder in Erinnerung rufen solltest, auch wenn es ärgerlich ist: Es ist nur Blech!

Du bist Geschädigter

Wenn du das Pech hast und dir jemand auf dein Auto gefahren ist, dann sind einige Dinge zu klären. Rufst du die Polizei? Lässt du den Vorfall über die Versicherung laufen oder werden der Unfallverursacher und du euch ohne Versicherung einig?

Beide Fragen sind davon abhängig, wie groß der Schaden an deinem Auto ist und ob der Unfallverursacher die Schuld auf sich nimmt oder sie komplett von sich weist. Aus eigener Erfahrung ist es aber immer besser, wenn du die Polizei hinzuziehst. Als Geschädigter bekommst du, sobald der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, eine Kopie des Unfallberichts, den beide Parteien unterschrieben haben.

Der Bericht ist kein Muss, aber empfehlenswert. Folgende Angaben sind von dir und dem Unfallgegner gesetzlich vorgeschrieben und müssen angegeben werden:

  • Name und Anschrift

  • Versicherung und Versicherungsnummer

  • Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs

Neben den erforderlichen Daten solltest du auch vorsorglich Bilder von den Schäden an beiden Autos zur Dokumentation für die Versicherung machen, falls diese nachfragen sollte. Bevor du den Schaden in deiner Autowerkstatt beheben lassen kannst, werden dort durch einen Sachverständigen Bilder gemacht und ein Kostenvoranschlag erstellt. Versicherungen haben oft Kooperationsverträge mit Gutachtern, die in der Regel eher zugunsten der Versicherung entscheiden. Deshalb ist es von Vorteil, wenn du einen eigenen Sachverständigen beauftragst. Den Kostenvoranschlag schickt deine Autowerkstatt dann an die Versicherung des Unfallgegners, sodass alles weitere veranlasst werden kann.

Wenn mehr als nur Blech zu Schaden gekommen ist und du aufgrund des Unfalls sogar länger als sechs Wochen bei der Arbeit ausfällst, kannst du den daraus entstandenen Verdienstausfall als Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Als Grundlage zur Berechnung deines Verdienstausfalls dient deine letzte Gehaltsabrechnung,

Du bist Unfallverursacher

Bist du am Unfall schuld, solltest du ebenfalls vorsorglich Bilder von den Schäden an beiden Autos zur Dokumentation für die Versicherung machen.

Je nachdem wie groß der Schaden ist, solltest du überlegen, ob du deine Versicherung zur Regulierung des Schadens hinzuziehst oder selbst dafür aufkommst. Denn sobald deine Vollkaskoversicherung einen Schaden übernimmt, kann es passieren, dass du in der Schadensfreiheitsklasse (SF) zurückgestuft wirst. Wie und ab wann eine Versicherung die Schadensfreiheitsklasse zurückstuft, liegt im Ermessen der Versicherung und ist nicht einheitlich geregelt.

Du hast auch die Möglichkeit, nach der Kostenbernahme der Versicherung den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist »zurückzukaufen«. Daher kannst du deiner Versicherung die Kosten, die sie für dich übernommen hat, einfach zurücküberweisen, um so eine Rückstufung der SF und Erhöhung der Versicherungsbeiträge zu umgehen. Um besser einschätzen zu können, inwieweit sich durch die Kostenübernahme deine SF verändert und sich die Beiträge erhöhen, kannst du auch bei deiner Versicherung anfragen, ob sich ein Rückkauf lohnt.

Eine weitere Möglichkeit, nicht die Leistung der Versicherung in Anspruch zu nehmen, besteht darin, dass du und der Geschädigte euch ohne Versicherung einigen könnt. Das kann beispielsweise bei kleineren Schäden wie zum Beispiel einem beschädigten Außenspiegel, der nicht tausende von Euro kostet, sinnvoll sein.

 

    

 

Diesen Text haben wir dem Ratgeber »Ausgezogen? Die nackte Wahrheit« entnommen.

 

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