Sondertilgung: Alle Möglichkeiten bis zum 31.12. ausschöpfen
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Mit Sonderzahlungen auf ein Immobiliendarlehen spart man Zinskosten. Zudem steigt der Tilgungsanteil bei künftigen Zahlungen der Darlehensrate. Die Sondertilgung hat somit einen Zinseszinseffekt auf die Restlaufzeit, und man ist den Kredit schneller los.
Viele Darlehensverträge bieten die Möglichkeit, zusätzlich zur monatlichen Tilgung einmal im Jahr eine Sondertilgung zu leisten. Diese Gelegenheit gilt es bis zum 31.12. zu nutzen, denn Tilgen bringt noch immer oft mehr als Sparen.
Was bringt eine Sondertilgung?
Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Einzahlung in das Darlehen, das heißt: Man überweist zusätzlich zur regelmäßigen Darlehensrate einen zuvor mit der Bank vereinbarten Geldbetrag auf das Darlehenskonto.
Der große Vorteil einer Sondertilgung ist die schnellere Rückzahlung der Immobilienfinanzierung und somit die meist erhebliche Ersparnis der Kreditkosten. Ebenso wie bei Zinsanlagen häufen sich die ersparten Zinsen im Laufe der Zeit an – Stichwort: Zinseszinseffekt.
Sondertilgungen senken die Zinskosten und verkürzen die Kreditlaufzeit
Fast alle Immobilienfinanzierer erlauben inzwischen außerplanmäßige Extrazahlungen, ohne dafür einen Aufschlag auf das Darlehen zu berechnen. In den meisten Fällen geht es um fünf Prozent der anfänglichen Kreditsumme, die man einmal im Jahr zusätzlich abbezahlen darf.
Sondertilgungen lohnen sich, wenn Zinsen für Sparanlagen auf einem Fest- oder Tagesgeldkonto niedriger sind als der Kreditzins. Dazu kommt, dass man für Kapitalerträge womöglich Steuern zahlen muss.
Die Tilgung der Schulden ist oft die bessere Geldanlage. Je höher der Zinssatz des Darlehens liegt, umso mehr lohnt sich das.
Wie wirken sich Sondertilgungsrechte im Falle einer Vorfälligkeitsentschädigung aus?
Ein Sondertilgungsrecht im Kreditvertrag zu vereinbaren, kann noch einen weiteren Vorteil bringen.
Wird ein Darlehen vorzeitig, also innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist, komplett zurückgezahlt, weil zum Beispiel die Immobilie verkauft wurde, ist die Bank berechtigt, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben.
Diese Entschädigung fällt niedriger aus, wenn im Darlehensvertrag ein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde.
Hintergrund: Banken müssen die Berechnung der Entschädigung unter der Annahme durchführen, dass der Darlehensnehmer von der Option Gebrauch gemacht hat, Sondertilgungen zu leisten, auch wenn der Kreditnehmer bisher noch keine Sondertilgung gezahlt hat. Damit fällt die zu zahlende Summe deutlich geringer aus.
Eine Klausel im Darlehensvertrag über die Nichtberücksichtigung künftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist dagegen ungültig, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat (BGH-Urteil vom 19.1.2016, Az. XI ZR 388/14).
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(MB)