Rentenerhöhung 2022: Koalitionsvertrag macht Rentnern Strich durch die Rechnung
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Zu der in Aussicht gestellten Steigerung der West-Renten um 5,2 % im Jahr 2022 wird es wohl nicht kommen. Warum?
Obwohl laut dem gestern Vormittag von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2021 der aktuelle Rentenwert West von 34,19 € um 5,2 % auf 35,96 € steigen könnte, steht das im Widerspruch zum gestern Nachmittag vorgestellten Koalitionsvertrag 2021 bis 2025.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: "Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen".
Falls die neue Regierung das tatsächlich umsetzt, hätte das zur Folge, dass die West-Renten lediglich um etwa die Hälfte, also um rund 2,6 % steigen würden.
Der aktuelle Rentenwert West von aktuell 34,19 € läge dann bei voraussichtlich 35,08 € statt bei 35,96 €.
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Die künftigen Regierungsparteien bekennen sich zum Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und schreiben in ihrem Koalitionsvertrag: "Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter."
Daher möchte die Ampelkoalition die gesetzliche Rentenversicherung stärken, bei der betrieblichen Altersversorgung Anlageformen mit höheren Renditen erlauben und das bereits beschlossene Sozialpartnermodell umsetzen sowie die private Altersvorsorge grundlegend reformieren und "ein Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds" prüfen, wobei Menschen mit geringem Einkommen eine zusätzliche Förderung bekommen sollen.
Die Ampel-Regierung schließt bei der gesetzliche Rentenversicherung Rentenkürzungen und die Anhebung des Renteneintrittsalters aus. Der Rentenbeitragssatz soll nicht über 20 % des Bruttogehalts steigen. Um diese Zusagen abzusichern, möchte die künftige Koalition in die sogenannte Aktienrente einsteigen: "Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell und seriös verwaltet werden".
Der Koalitionsvereinbarung zufolge sollen mehr Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. "Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen", heißt es im Koalitionsvertrag. Selbstständige seien künftig automatisch "in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen."
Reform der Rentenbesteuerung
Um der drohenden Doppelbesteuerung von Rentenbeiträgen und Rentenauszahlungen vorzubeugen, sollen ab 2023 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und in die Basisrente (Rürup-Rente) zu 100 % steuerlich abzugsfähig sein (bisher erst ab 2025 geplant).
Die volle Besteuerung der Rentenauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisrente (Rürup-Rente) erfolgt erst ab 2060, da der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 lediglich um je 0,5 Prozentpunkte pro Jahr steigt.
Dazu steht im Koalitionsvertrag: "Wir werden das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz umsetzen. Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben - statt nach dem Stufenplan ab 2025 - vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem werden wir den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigern. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht".
Das hat zwei Auswirkungen
1) Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge:
100 % im Jahr 2023 (statt bisher 96 %),
100 % im Jahr 2024 (statt bisher 98 %) und
100 % ab 2025.
2) Der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn:
82,5 % im Jahr 2023 (statt bisher 83 %),
83 % im Jahr 2024 (statt bisher 84 %),
86 % im Jahr 2030 (statt bisher 90 %),
91 % im Jahr 2040 (statt bisher 100 %),
96 % im Jahr 2050 (statt bisher 100%),
100 % bei Rentenbeginn im Jahr 2060.
Fazit
Einzahlungen in die gesetzliche Rente und in eine private Basis-Rente können sich künftig steuerlich noch positiver auswirken. Die Rendite dieser Altersvorsorgeformen dürfte ab 2023 in vielen Fällen steigen.
Abgesehen davon, dass die volle Besteuerung der Renten tatsächlich erst ab 2062 wirksam würde, gilt Folgendes:
Wer im Jahr 1970 geboren ist und im Jahr 2037 mit 67 Jahren in Rente geht, muss mit einer Besteuerung seiner Rente in Höhe von 89,5 % (statt bisher 97 %) rechnen. Er kann seine Rentenbeiträge im Jahr 2023 und 2024 zu 100 % absetzen statt bisher zu 96 bzw. 98 %.
Wer im Jahr 1981 geboren ist und im Jahr 2047 mit 67 Jahren in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 94,5 % statt bisher 100 %.
Geplante Gesundheitspolitik 2022 bis 2025
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie soll laut SPD, Grüne und FDP ein Krisenstab eingerichtet werden.
In der Pflege planen die Koalitionäre eine bessere Personalausstattung, die Abschaffung von geteilten Diensten und bessere Personalschlüssel. Die Löhne in der Altenpflege sollen verbessert und die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege geschlossen werden. Für einen Bonus für Pflegekräfte soll eine Milliarde Euro bereitgestellt werden.
Der Beitragssatz zur Pflegepflichtversicherung soll steigen. Um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen zu verbessern, soll der steuerfinanzierte Bundeszuschuss steigen.
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(MS)