Ab Juli gibt es mehr Rente
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Aktuelle Rentenwerte
Da die Durchschnittsentgelte im Vorjahr coronabedingt gesunken sind, gibt es im Westen keine Rentenerhöhung. Wegen der Rentengarantie dürfen die aktuellen Rentenwerte aber nicht gesenkt werden, sodass der ab 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert West bei 34,19 Euro bleibt.
Der Rentenwert Ost steigt von 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Das entspricht einer Rentenerhöhung in den neuen Ländern von 0,72 Prozent, bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro also brutto 7,20 Euro. Damit erreicht der Ostwert 97,9 Prozent des Westwerts, der ab dem Jahr 2025 bundeseinheitlich gelten soll.
Für das kommende Jahr können sich alle Rentnerinnen und Rentner wieder auf steigende Bezüge einstellen. Die Bundesvorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Anja Piel, sagte am 25.6.2021: "Steigen die Löhne in diesem Jahr wie erwartet, wird es im nächsten Jahr voraussichtlich wieder eine positive Rentenanpassung geben. Die Höhe steht erst im Frühjahr 2022 fest."
Seit der Umstellung der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 auf die nachgelagerte Besteuerung ist jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, lesen Sie in der ausführlichen Nachricht "Rentenerhöhung: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen".
Extrabeiträge können sich lohnen
Obwohl die Pandemie derzeit Rentenerhöhungen ausbremst, lohnt es sich auch weiterhin, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das gilt sowohl für Pflichtbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch für Extrabeiträge.
Die gesetzliche Rente erlebt derzeit sogar einen erstaunlichen Boom. Immer mehr Versicherte zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein, um ihre Rente zu erhöhen und z. B. Rentenabschläge bei einem vorzeitigem Renteneintritt auszugleichen.
Grund: Die gesetzliche Rente schlägt angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase die private Rente um Längen.
Zur Zahlung von Extrabeiträgen sind drei Gruppen berechtigt:
• Nachzahlungsbeträge für unter 45-Jährige für schulische Ausbildungszeiten,
• Sonderzahlungen zum Ausgleich von künftigen Rentenabschlägen bei vorzeitigem Renteneintritt für mindestens 50-Jährige und
• freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte wie Selbstständige, Beamte, Berufssoldaten und Frührentner.
Im Jahr 2019 leisteten rund 26.000 Versicherte Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen in Höhe von 416 Millionen Euro (im Schnitt also 16.000 Euro pro Versicherten).
In den Jahren davor lagen die Zahlen deutlich darunter:
• 17.086 Versicherte mit 290 Millionen Euro im Jahr 2018 (durchschnittlich rund 17.000 Euro),
• 11.620 Versicherte mit 207 Millionen Euro im Jahr 2017 (durchschnittlich rund 17.800 Euro),
• 4.479 Versicherte mit 86 Millionen Euro im Jahr 2016 (durchschnittlich rund 19.200 Euro).
Die Anzahl der Abschlagskäufer hat sich also im Jahr 2019 gegenüber 2017 mehr als verdoppelt und gegenüber 2016 sogar fast versechsfacht. Die Sonderzahlungen insgesamt haben sich im Jahr 2019 gegenüber 2017 verdoppelt und gegenüber 2016 fast verfünffacht. Die durchschnittlichen Teilzahlungsbeträge haben sich aber von Jahr zu Jahr verringert.
Experten prognostizieren einen weiteren Anstieg der Abschlagskäufer auf 40.000 im Jahr 2020 und 60.000 im Jahr 2021.
Hintergrund: Nach wie vor können langjährig Versicherte nach mindestens 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Rente gehen. Wer vor Erreichen der weiterhin ansteigenden Regelaltersgrenze (sie liegt z. B. im Jahr 2021 für den Jahrgang 1958 bei 66 Jahren) seine Altersrente in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat, den er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen, derzeit also 10,8 Prozent. Dieser Abschlag kann durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Möglichkeit dazu war im Jahr 2017 vom 55. auf das 50. Lebensjahr gesenkt worden.
Aktueller Ratgeber zur Rente
Wie der Ausgleich von Rentenabschlägen genau funktioniert und wie viel er bringt, erläutert "Der kleine Rentenratgeber" mit zahlreichen Beispielfällen.
Die aktualisierte 9. Auflage dieses umfassenden Ratgebers wurde der neuen Gesetzeslage angepasst und umfasst ebenfalls alle weiteren Neuerungen im Rentenrecht, wie z.B. die wegen Corona erhöhte Hinzuverdienstgrenze für Frührentner, den höheren Freibetrag für Witwen und Witwer sowie den Rentenzuschlag durch die Grundrente, auf den seit dem 1.1.2021 Anspruch besteht.