Bezüge
Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder in Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder durch besondere Vorschriften steuerfrei gestellte Einnahmen sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn.
Bei der Berechnung von Unterhaltsleistungen oder dem Anspruch auf Kindergeld werden bis zum 31.12.2011 neben den Einkünften auch die Bezüge herangezogen.
Zu den anrechenbaren Bezügen gehören solche, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Hierzu gehören insbesondere: Leistungen nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz), Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kapitalanlage eigener Renten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen zur Sicherstellung des Unterhalts, Wehrsold, Sachbezüge, Weihnachtsgeld, Verdienstausfallentschädigungen, ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und ausgezahlte Wohnungsbauprämien.
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SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
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