Registrierkassen: »Nichtbeanstandungsregelung« für TSE-Umrüstung läuft am 31.3.2021 aus
Beantragen Sie so schnell wie möglich eine Fristverlängerung nach § 148 der Abgabenordnung (AO).

Registrierkassen: »Nichtbeanstandungsregelung« für TSE-Umrüstung läuft am 31.3.2021 aus

 - 

Geht es nach dem Kassengesetz, müssen schon seit Anfang 2020 manipulationssichere Kassen (TSE) eingesetzt werden. Da Entwicklung, Zertifizierung und Produktion dieser TSE'en auf sich warten ließ, wurde die Nicht-Umrüstung von den Bundesländern (außer Bremen) nicht beanstandet – bis Ende März 2021.

Aber auch jetzt ist nur die Cloud-TSE des Anbieters »Deutsche Fiskal/ D-Trust« durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BS) zertifiziert (Stand: 19.2.2021).

Eine pünktliche Umrüstung der Kassensysteme ist also unwahrscheinlich. Wie geht es jetzt weiter?

  • Eine weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung ist nicht in Sicht, da sind sich die Experten einig.

  • Möglich wäre eine gestufte Einführungsregelung speziell für die Cloud-TSE, aber auch die steht noch in den Sternen.

Was können Sie als Unternehmer jetzt tun?

Beantragen Sie so schnell wie möglich eine Fristverlängerung nach § 148 der Abgabenordnung (AO). Diese Vorschrift bestimmt: » Bewilligung von Erleichterungen: Die Finanzbehörden können für einzelne Fälle oder für bestimmte Gruppen von Fällen Erleichterungen bewilligen, wenn die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Erleichterungen nach Satz 1 können rückwirkend bewilligt werden. Die Bewilligung kann widerrufen werden.«

Arbeitshilfe der Spitzenverbände

Einige Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben dazu eine Arbeitshilfe erstellt, in der Sie auch hilfreiche Musterformulierungen für Ihren Antrag finden. Dabei werden verschiedene Situationen (Implementierung begonnen, TSE noch nicht zertifiziert usw.) berücksichtigt.

Hier können Sie die Arbeitshilfe kostenlos auf der Internetseite des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) herunterladen (Format: PDF).

auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Vorträge, Konzerte, Sportkurse: Was gibt es inzwischen nicht alles online! Umsatzsteuerlich stellt sich da schnell die Frage nach dem Leistungsort, nach Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu jetzt ein ausführliches mehr

  • [] Für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bringt das kürzlich beschlossene Wachstumschancengesetz zwei Entlastungen – allerdings erst ab 2024 und nicht, wie ursprünglich geplant, schon ab 2023. mehr

  • [] Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig. mehr

Weitere News zum Thema