Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
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Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung. Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach festzustellen, ob man zum Kreis der von der Kleinunternehmer-Regelung begünstigten Unternehmer gehört. Da ist zunächst die Frage, wie der Gesamtumsatz eines Unternehmers ermittelt wird. Denn schließlich darf der Vorjahres-Umsatz eines Kleinunternehmers 22.000,00 € nicht überschritten haben.
Ein weiterer Punkt ist die besondere Bedeutung des Jahreswechsels. Verlieren Sie aufgrund der Höhe Ihres Umsatzes den Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie Ihre Leistungen ab dem 1.1. des neuen Jahres der Umsatzsteuer unterwerfen. Das Problem dabei: Das Finanzamt teilt Ihnen den Übergang zur Regelbesteuerung gewöhnlich erst Monate oder Jahre später mit. Sie müssen Ihren umsatzsteuerlichen Status also immer selbst im Blick haben, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Aufgrund des Wachsumschancengesetzes kommt es für Kleinunternehmer ab dem Besteuerungszeitraum 2024 zu Entlastungen. So entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Frist für den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung wurde ausgeweitet.
Mit unserem Beitrag "Kleinunternehmer" stellen wir Ihnen einen wertvollen Ratgeber zur Seite, der Ihnen Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Kleinunternehmer-Status liefert.
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