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Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, ist Ihnen der Vorsteuerabzug gestattet. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und / oder Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen dürfen. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet.
Der Vorsteuerabzug ist für Sie also bares Geld wert. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihre Eingangsrechnungen den Vorschriften entsprechen. Sonst kann es Jahre später bei einer Betriebsprüfung Probleme mit dem Vorsteuerabzug geben. Dann müssen Sie unter Umständen Vorsteuer zurückzahlen und zusätzlich noch verzinsen. Das wird meist teuer. Im Beitrag Vorsteuerabzug erfahren Sie zum Beispiel
welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen,
wann ein Vorsteuerabzugsverbot gilt,
was eine Kleinbetragsrechnung ist,
wie Sie die Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Vorsteuerabzug – eine wichtige Entlastung
2.Das sind die Voraussetzungen
2.1Ohne Unternehmer-Status kein Vorsteuerabzug
2.2Bezogene Leistung ist umsatzsteuerpflichtig
2.3Die Leistung erfolgt für Ihr Unternehmen
2.4Diese Ausgangsumsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug
2.5Die Eingangsrechnung muss stimmen
2.6Sonderformen der Rechnung: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise
3.Aufteilen der Vorsteuer bei gemischten Umsätzen
4.Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
5.Vorsteuerabzugsverbote
5.1Geschenke an Geschäftsfreunde
5.2Bewirtungskosten
5.3Unangemessene Aufwendungen
5.4Kosten der Lebensführung
5.5Reisekosten
6.Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden
6.1Sie brauchen eine Rechnung
6.2Ihre Zahlung weicht vom Rechnungsbetrag ab
6.3Vorsteuer gibt es schon aus Anzahlungen
6.4Sie finden noch einen Beleg
6.5So vermeiden Sie Nachfragen
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