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Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen
Kaufen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt? Dann dürfen Sie sich die von Ihnen an das andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: Sie führen Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Für den Vorsteuerabzug machen Sie dier aus Ihren Eingangsrechnungen resultierende Vorsteuer in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und dann zusammengefasst in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet.
Der Vorsteuerabzug ist für Sie also bares Geld wert und Sie sollten sich keinen Cent entgehen lassen! Im Ratgeber »Vorsteuerabzug aus Rechnungen« erfahren Sie beispielswerise
welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen,
wann ein Vorsteuerabzugsverbot gilt,
was eine Kleinbetragsrechnung ist,
was Sie beim Vorsteuerabzug aus E-Rechnungen beachten müssen und
wie Sie die Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Vorsteuerabzug heißt: Umsatzsteuer zurückholen
2.Das sind die Voraussetzungen
2.1Ohne Unternehmer-Status kein Vorsteuerabzug
2.2Bezogene Leistung ist umsatzsteuerpflichtig
2.3Die Leistung erfolgt für Ihr Unternehmen
2.4Diese Ausgangsumsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug
2.5Die Eingangsrechnung muss stimmen
2.6Ab 1.1.2028: Rechnung von einem Istversteuerer erst bezahlen
2.7Sonderformen der Rechnung: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise
3.Aufteilen der Vorsteuer bei gemischten Umsätzen
4.Vorsteuerabzugsverbote
4.1Geschenke an Geschäftsfreunde
4.2Bewirtungskosten
4.3Unangemessene Aufwendungen
4.4Kosten der Lebensführung
4.5Reisekosten
5.Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden
5.1Sie brauchen eine Rechnung
5.2Ihre Zahlung weicht vom Rechnungsbetrag ab
5.3Vorsteuer gibt es schon aus Anzahlungen
5.4Sie finden noch einen Beleg
5.5So vermeiden Sie Nachfragen
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