Muss ich als Influencer Steuern zahlen?

Du hast einen eigenen Blog oder bist auf Instagram, TikTok, YouTube, X, Snapchat, Facebook, Twitch oder einem anderen sozialen Netzwerk aktiv?


Solange du mit deinem Social-Media-Account kein Geld verdienst, ist das deine Privatsache. Das interessiert das Finanzamt nicht und es fallen keine Steuern an.


Wann beginnt die Steuer­pflicht bei Influencern und Influencer­innen?

Meldest du dich aber beispielsweise bei Google AdSense oder dem Partnerprogramm von Amazon an, verdienst du mit deiner Reichweite über Affiliate-Marketing Geld. Denn du bekommst dann zum Beispiel pro Klick oder pro Verkauf einen gewissen Betrag gezahlt.


Oder du gehst mit Unternehmen eine Kooperation ein. Bei solchen Kooperationen zeigst du zum Beispiel die Produkte deines Kooperationspartners auf deinen Kanälen in den sozialen Medien oder berichtest über deine Erfahrungen mit den Produkten. Als Gegenleistung darfst du die Produkte häufig behalten. In vielen Fällen wird zusätzlich noch ein Honorar vereinbart.


Egal, wie du für deine Tätigkeit bezahlt wirst: Ab diesem Zeitpunkt verdienst du Geld und damit kommen das Thema Steuern und deine steuerlichen Pflichten ins Spiel. Deine Tätigkeit hat also steuerliche Konsequenzen. Als Influencer kannst du


  • bei der Einkommensteuer,
  • bei der Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer, das ist das gleiche),
  • bei der Gewerbesteuer

steuerpflichtig sein und daher Steuern zahlen müssen.


Egal, wie du für deine Tätigkeit bezahlt wirst: Ab diesem Zeitpunkt verdienst du Geld und damit kommen das Thema Steuern und deine steuerlichen Pflichten ins Spiel. Deine Tätigkeit hat also steuerliche Konsequenzen. Als Influencer kannst du


Wann bin ich als Influencer selbst­ständig und wie melde ich ein Gewerbe an?

Als Influencer oder Content Creator bist du selbstständig und hast meistens ein Gewerbe, das heißt, du übst eine gewerbliche Tätigkeit aus. Du bist somit ein Unternehmer mit einem »eigenen Betrieb«. Damit sind grundsätzlich einige Pflichten verbunden – vor allem auch steuerliche Pflichten.


Tipp Mehr zum Thema »Selbstständig machen« erfährt du in unserem Beitrag »Selbstständig machen: Deine erfolgreiche Existenzgründung«.


Als Influencer ein Gewerbe anmelden

In den meisten Fällen hast du als Influencer oder Influencerin einen Gewerbetrieb und erzielst daher gewerbliche Einkünfte. Das bedeutet für dich, du musst deinen Betrieb unmittelbar nach der Eröffnung beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt ist zuständig für die Gewerbesteuer.


Tipp Willst du dich als minderjähriger Influencer oder minderjährige Influencerin selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden, müssen deine Eltern oder deine gesetzlichen Vertreter damit einverstanden sein. Dazu müsst ihr gemeinsam einen Antrag beim Familien­gericht stellen. Erst wenn die Genehmigung durch das Familien­gericht vorliegt, kannst du dein Gewerbe für deine Influencer­tätigkeit anmelden.


Wann übt man eine freiberufliche Tätigkeit aus?

In manchen Fällen kannst du als Freiberufler eingeordnet werden, wenn du im Rahmen deiner Influencertätigkeit


  • eine künstlerische Tätigkeit,
  • eine unterrichtende Tätigkeit,
  • eine wissenschaftliche Tätigkeit oder
  • eine journalistische oder schriftstellerische Tätigkeit

ausübst. Es ist meistens nicht einfach zu sagen, ob jemand die Voraussetzungen für eine künstlerische, journalistische oder unterrichtende Tätigkeit erfüllt. Denn es kommt immer auf den Einzelfall an – es gibt keine allgemein gültigen Regeln.


Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Als selbstständiger Influencer musst du innerhalb eines Monats nach Start deines »Influencerbetriebs« deine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, egal, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.


Dazu übermittelst du den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« elektronisch an das für dich zuständige Finanzamt. Erstelle dazu auf dem ELSTER-Portal der Finanzverwaltung ein kostenloses Benutzerkonto. Der Fragebogen ist dort hinterlegt, du musst ihn nur noch ausfüllen.


Krankenversicherung

Verdienst du mit deinem Influencerjob Geld, musst du dich auch um deine Krankenversicherung kümmern. Hier kommt es darauf an, wie du bisher krankenversichert warst: Familienversicherung über die Eltern oder den Partner, gesetzlich oder privat krankenversichert?


Je nachdem kannst du nun weiter familienversichert sein oder du versicherst dich selbst in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.


Tipp Bist du hauptberuflich als Content Creator tätig, solltest du unbedingt prüfen, ob du dich über die sogenannte Künstler­sozial­versicherung versichern kannst. Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Versicherung in der Künstler­sozial­kasse (KSK), hat das für dich den großen Vorteil, dass sie die Hälfte deines Beitrags zur Kranken­versicherung übernimmt. Es spielt dabei keine Rolle, ob du in der gesetzlichen oder in der privaten Kranken­versicherung bist.


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Welche Einnahmen müssen Influencer versteuern?

Die Einnahmen aus deiner Influencertätigkeit musst du versteuern. Hier geht es um die Einkommensteuer – diese Steuer fällt bei allen in Deutschland lebenden natürlichen Personen an. Wirklich Einkommen­steuer musst du aber erst dann zahlen, wenn du im Jahr mehr als den sogenannten Grundfreibetrag verdient hast. Hier werden alle Einnahmen einbezogen – aus deiner Influencer­tätigkeit, zum Beispiel aus deinem Job als Angestellter oder auch, wenn du Einkünfte aus Vermietung erzielst.


Da du mit deinem Influencer­betrieb selbstständig bist, ist es dir vorgeschrieben, dass du jedes Jahr eine Einkommen­steuer­erklärung abgibst. Zu der Steuererklärung eines Selbstständigen gehört auch eine sogenannte Gewinn­ermittlung. Es ist deine Pflicht, eine Einkommen­steuer­erklärung und auch eine Gewinn­ermittlung zu einem festgelegten Termin an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln.


Am einfachsten ermittelst du deinen Gewinn mit einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).


Was gehört zu meinen Einnahmen?

Dazu gehören alle Geldzahlungen und auch alle anderen Vorteile, wenn du sie als Gegenleistung für bestimmte Aktionen auf einer Social-Media-Plattform erhältst (also einen Post, ein Reel, ein Video usw.). Zum Beispiel:


  • Honorare in Form von Geldzahlungen,
  • Provisionen als Affiliate-Marketing-Einnahmen,
  • kostenlose Produkte oder Dienstleistungen – auch im Rahmen von Barter Deals,
  • Geschenke,
  • Rabatte,
  • Gutscheine,
  • Donations.

Bist du mit deiner Influencer­tätigkeit umsatz­steuer­pflichtig, musst du aus dem Bruttobetrag deiner Betriebs­einnahmen die Umsatz­steuer in Höhe von 19% herausrechnen und an das Finanzamt abführen. Du darfst also nur den Nettobetrag für dich behalten.


Tipp Manche Produkte oder Geschenke sind aus steuerlicher Sicht keine Einnahmen deines Influencer­betriebs. Dies gilt vor allem immer dann, wenn dein Kooperations­partner bzw. Auftrag­geber das Geschenk bereits pauschal versteuert hat. Bei der Pauschal­versteuerung übernimmt dein Geschäfts­partner die Einkommen­steuer, die du eigentlich darauf bezahlen müsstest. Über die Pauschal­versteuerung muss dich dein Kooperations­partner informieren.


Welche Ausgaben kann ich als Influencer absetzen?

Welche Kosten du in deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben ansetzen kannst, hängt stark davon ab, was du konkret auf deinen Social-Media-Kanälen machst. Denn ein Content-Creator im Bereich Bauen nutzt andere Gegenstände für seine Beiträge als ein Fitness-Influencer oder ein Gamer. Einige Kosten fallen aber bei fast jedem an, der im Online-Marketing tätig ist. Beispielsweise:


  • Kosten für deinen PC, dein Smartphone und/oder Tablet und Apps, die du für deinen Influencerjob nutzt,
  • Kosten für Kamera, Kopfhörer, Tastatur, Maus, Drucker und Scanner etc.,
  • Kosten für deinen Arbeitsplatz (Homeoffice).

Natürlich gibt es noch viele andere Ausgaben, die im Rahmen deines Unternehmens als Content Creator anfallen und die du daher als Betriebsausgaben berücksichtigen kannst. Häufig gibt es bei diesen Kosten einige Besonderheiten zu beachten, denn nicht immer können einfach alle Kosten abgezogen werden. So hast du als Influencer und Influencerin oft auch:


  • Kosten für Bahnfahrten, Flüge, Hotel­übernachtungen und Verpflegung bei deinen Geschäftsreisen,
  • Ausgaben für dein Auto, wenn du es auch für deine Influencer­tätigkeit nutzt,
  • Kosten für die Erstellung und Pflege deiner Internetseite,
  • Kosten für Restaurants, wenn du einen Geschäftspartner, wie zum Beispiel den für ein Shooting gebuchten Fotografen, zum Essen einlädst,
  • Ausgaben, wenn du Dienstleistungen von anderen Unternehmen (Kameraleute, Cutter etc.) beziehst.

Aufgepasst bei privater Mitbenutzung

Viele dieser Kosten sind zwar durch deine Social-Media-Tätigkeit veranlasst, werden von dir aber auch für private Zwecke gebraucht. So nutzt du dein Smartphone, deinen PC oder dein Tablet im laufenden Jahr häufig auch aus privaten Gründen, die nichts mit deinem Influencerbetrieb zu tun haben. Oder vielleicht erstellst du auch im Urlaub Content für deinen Instagram- oder TikTok-Kanal? So kannst du bei deiner Reise Ausgaben haben, die teilweise durch deine Influencertätigkeit und teilweise durch dein Privatleben verursacht sind. Solche gemischten Kosten müssen dann aufgeteilt werden.


Für die verschiedenen Arten von Ausgaben gibt es unterschiedliche Regeln, wie du die Aufteilung vornehmen musst.


Tipp Mehr dazu erfährst du im ausführlichen Beitrag »Betriebsausgaben: Betrieblich veranlasste Kosten mindern den Gewinn«


Ausgaben der privaten Lebensführung

Viele Content Creator teilen auf ihren Social-Media-Accounts ihre Erfahrungen und Geschichten aus diesen Bereichen:


  • Bekleidung,
  • Ernährung,
  • Haushalt,
  • Wohnen,
  • Familie.

Und natürlich fallen für die Contenterstellung dann auch Ausgaben in diesen Bereichen an. So kaufst du beispielsweise als Fashion-Influencerin die passenden Schuhe zu einem Outfit oder als DIY-Influencer das notwendige Material für die Renovierung deines Kleiderschranks.


Wichtig Hast du solche Ausgaben, kannst du sie niemals als Betriebsausgaben abziehen. Denn die Bereiche werden der privaten Lebensführung zugeordnet und somit ist der Abzug ausgeschlossen.


Zahlen Influencer Umsatz­steuer?

Als Content Creator bist du Unternehmer und somit auch umsatzsteuerpflichtig. Damit unterliegt auch dein Umsatz aus deinem Unternehmen, also die Summe deiner Einnahmen aus deinen Social-Media-Aktivitäten, der Besteuerung.


Alle Vorgänge, die du bei deiner Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berücksichtigst, haben somit auch Auswirkung auf die Mehrwertsteuer. Ausnahme: Du bist Kleinunternehmer.


Tipp Willst du mehr über das Thema »Kleinunternehmer« lesen? Hier geht’s zu unserem Beitrag »Kleinunternehmer: Regeln, Vorteile und Nachteile«


Daher musst du bei allen deinen Einnahmen überlegen, ob es sich um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme handelt, für die du Umsatzsteuer abführen musst. Aus steuerlicher Sicht spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob du als Einnahme Geld bekommst oder ein Kleid behalten darfst


Bei deinen Ausgaben entscheidest du zunächst, ob es sich um eine Betriebsausgabe handelt und ob du dir daher die sogenannte Vorsteuer, das heißt, die Mehrwertsteuer, die du an andere Unternehmer gezahlt hast, vom Finanzamt erstatten lassen darfst.


Als umsatzsteuerpflichtiger Influencer führst du dann aus deinen Betriebseinnahmen Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Und auf der anderen Seite bekommst du die Steuer in deinen Ausgaben als Vorsteuer erstattet. Du kannst die Vorsteuer und die von dir zu zahlende Umsatzsteuer gegenrechnen, sodass du im Ergebnis nur die Differenz ans Finanzamt überweisen musst.


Dazu erstellst du regelmäßig sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und übermittelst sie an das Finanzamt. Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibst du monatlich oder vierteljährlich ab. Auch bist du verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr abzugeben – das ist deine Steuererklärung bei der Umsatzsteuer.


Tipp Sowohl die Einkommen­steuer­erklärung als auch die Umsatz­steuer­erklärung machst du am besten mit der Software »SteuerSparErklärung für Selbstständige«. Die Software führt dich schnell und einfach durch die Steuererklärung, schlägt Optimierungs­möglichkeiten vor und weist dich auf fehlende oder unplausible Angaben hin. So machst du alles richtig.


Müssen Influencer Rechnungen schreiben?

Als Unternehmer bist du dazu verpflichtet, deinen Kooperationspartnern Rechnungen auszustellen, zum Beispiel über ein von dir erstelltes Video. Denn dein Kooperationspartner braucht eine Rechnung, um sich die Mehrwertsteuer, die du ihm in Rechnung gestellt hast, vom Finanzamt zurückzuholen. Damit eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Angaben dort enthalten sein.


Tipp Mehr über Rechnungen erfährst du im Beitrag »Korrekte Rechnungen: Wichtig für den Vorsteuerabzug«


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Wann muss man als Influencer Gewerbe­steuer zahlen?

Als Influencer übst du in den meisten Fällen ein Gewerbe aus, denn du machst Werbung für deine Kooperationspartner und deren Produkte. Und auf den Gewinn eines solchen Gewerbebetriebs fällt Gewerbesteuer an.


Bei der Besteuerung gibt es aber einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro, d.h., erst wenn dein Gewinn höher als dieser Freibetrag ist, musst du tatsächlich Gewerbesteuer zahlen.



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