Wann liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor?
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Pro Gewerbebetrieb einmal Gewerbesteuerfreibetrag? Davon ging der Pächter von zwei Tankstellen aus, die nur 600 Meter von einander entfernt liegen, und wollte zwei Freibeträge. Finanzamt und Finanzgericht gehen dagegen von einem einheitlichen Gewerbebetrieb aus. Lesen Sie hier, warum.
Der Pächter hatte erklärt, dass zwischen den beiden Tankstellen kein finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhang bestanden habe. Beide Betriebe seien separat geführt worden.
Das sahen die Richter anders und kamen zu dem Ergebnis, dass ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorlag: Es gab zwar keinen finanziellen Zusammenhang, weil für beide Tankstellen Bankkonten und Buchhaltung getrennt geführt wurden. Dies reichte aber nach Auffassung der Richter nicht aus. In organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht habe zwischen den beiden Tankstellen ein nicht unwesentlicher Zusammenhang bestanden.
Gleicher Franchise-Geber, gleiche Lieferanten, gleiches Personal, gleiche Betätigung
Die Richter stellten dabei insbesondere darauf ab, dass für beide Tankstellen mit dem gleichen Franchisegeber ein Vertrag bestanden habe, sodass die Waren von den gleichen Lieferanten bezogen worden seien. Zudem habe – jedenfalls in Ausnahmefällen – zwischen den beiden Tankstellen ein Austausch von Waren und Personal stattgefunden. Hinzu komme die räumliche Nähe der beiden Tankstellen sowie die gleichartige Betätigung (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2020, Az. 10 K 197/17).
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(MB)