Bitte beachten Sie, dass sich die Shopseiten von Steuertipps.de nur mit aktiviertem JavaScript und Cookies in vollem Umfang benutzen lassen.
Sollten Sie mit den oben genannten Begriffen nichts anfangen können, lesen Sie bitte die Hilfsdateien Ihres Browsers oder informieren Sie sich beim Hersteller. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne unter unserer Support-Adresse.
Liebhaberei: Wenn Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt werden
Mit Verlusten hatte und hat Corona-bedingt so mancher Selbstständige zu kämpfen. Im Normalfall werden Verluste vom Finanzamt anerkannt und mit den Gewinnen aus anderen Einkünften oder anderen Jahren verrechnet. Was aber, wenn die Verluste zum Dauerzustand werden? Etwa weil Sie Ihre Tätigkeit aufgrund von Corona umstrukturiert und sich ein neues Tätigkeitsfeld aufgebaut haben, der alte Tätigkeitsbereich nun aber dauerhaft Verluste abwirft.
Wenn Sie über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird irgendwann das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Dann werden, manchmal sogar rückwirkend, Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt und dürfen nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Unser E-Book gibt Ihnen Antwort auf beispielsweise diese Fragen:
Wie lange akzeptiert das Finanzamt üblicherweise Verluste?
Wie können Sie mit dem Totalgewinn Ihre Gewinnerzielungsabsicht beweisen?
Mit welchen Argumenten können Sie den Verdacht der Liebhaberei abwenden?
Wie reagiert das Finanzamt bei der Vermutung von Liebhaberei?
Was geschieht, wenn die Gewinnerzielungsabsicht Ihrer Tätigkeit wegfällt?
Kann die Einstufung als Liebhaberei auch günstig sein?
Wovon hängt die Einstufung als Liebhaberei am Ende einer langjährigen Tätigkeit ab?
und
Hat die Einstufung als Liebhaberei-Betrieb Auswirkungen auf die Umsatzsteuer?
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Um was es geht
1.1Im Regelfall werden Verluste verrechnet
1.2Was Sie bei Anfangsverlusten beachten müssen
1.3Wenn die Verluste von Dauer sind
1.4Das spricht für eine Liebhaberei
2.So erstellen Sie eine Gewinnprognose
2.1Auf den Totalgewinn kommt es an
2.2Für welchen Zeitraum wird die Prognose erstellt?
3.Wie es zur Liebhaberei kommt, hängt von der Einkunftsart ab
3.1Welche Einkunftsart liegt vor?
3.2Verluste bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
3.3Wann Verluste aus einem Gewerbebetrieb zur Liebhaberei führen
3.4Wann Verluste bei einer selbstständigen Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden
3.5Vorsicht bei gemischter Tätigkeit
4.Wie Sie die Liebhaberei abwenden
4.1Legen Sie ein betriebswirtschaftliches Konzept vor!
4.2Analysieren Sie, worauf die Verluste zurückzuführen sind!
4.3Reagieren Sie auf Fehleinschätzungen!
4.4Machen Sie außergewöhnliche Ereignisse verantwortlich!
4.5Zeigen Sie Ihre Gewinnerzielungsabsicht durch positive Zwischenergebnisse!
4.6Strategie bei gemischter Tätigkeit
4.7Flucht nach vorn: Betriebsaufgabe
5.Wie reagiert das Finanzamt?
5.1Anerkennung der Verluste: vorläufig oder unter Vorbehalt
5.2Ihre Verluste werden vorläufig nicht berücksichtigt
5.3Ihre Verluste werden uneingeschränkt berücksichtigt
5.4Zeitliche Grenze für die Änderung eines vorläufigen Bescheids
6.Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht
6.1Was geschieht mit dem bisherigen Betriebsvermögen?
6.2Der Wechsel zur Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe
6.3Bei EÜR muss kein Übergangsgewinn versteuert werden
6.4Böse Überraschung beim späteren Verkauf eines Liebhaberei-Betriebs
7.Übergang von Liebhaberei zu Gewinnerzielungsabsicht
7.1Steuerliche Behandlung früherer Verluste
7.2Betriebseröffnung im Zeitpunkt des Übergangs
8.Eleganter Ausweg: Zuordnung der Kosten des Liebhaberei-Betriebs zu den Werbungskosten
8.1Voraussetzung: Wechselwirkung
8.2Der Unterschied von Werbungskosten zu Verlusten aus Selbstständigkeit
9.Einstufung als Liebhaberei kann auch günstig sein
9.1Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei
9.2Gewinnermittlung nicht erforderlich
9.3Gewerbesteuer fällt nicht an
9.4Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen
10.Liebhaberei am Ende einer langjährigen Tätigkeit
10.1Wovon hängt die Einstufung als Liebhaberei ab?
10.2Ehepaare: Antrag auf Erlass der Steuer
11.Umsatzsteuer: Getrennte Betrachtung
11.1Umsatzsteuer auch ohne Gewinnerzielungsabsicht
11.2Vorsteuerabzug bei Liebhaberei
11.3Liebhaberei und Kleinunternehmerregelung
alle Preise inkl. gesetzl. MWSt ggf. zzgl. Versandkosten