Vorsteuerabzug: Vorsicht bei Tankquittungen!

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Die Preise für Benzin und Diesel steigen und steigen. Da kann eine Tankfüllung schon mal über hundert Euro kosten. Und genau da liegt auch die Grenze der Anerkennung einer Kleinbetragsrechnung:

Nur bei einem Rechnungsbetrag unter 100 Euro ist die Angabe Ihres Namens auf der Rechnung nicht erforderlich. Auch auf Rechnungsnummer und Umsatzsteuerbetrag kann verzichtet werden. Die Vorsteuer dürfen Sie natürlich trotzdem abziehen.

Anders sieht es bei Rechnungen ab 100 Euro aus: Hier müssen Sie dem Finanzamt eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen. Darauf gehören u.a. Ihr Name und Ihre Anschrift, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Höhe der Umsatzsteuer.

Das gibts an der Tankstelle normalerweise nicht. Tanken Sie daher also immer für weniger als 100 Euro und dafür lieber öfter!

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