Gastronomie: Ab 2024 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer
Ab 2024 werden auf Speisen in Restaurants wieder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.

Gastronomie: Ab 2024 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer

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Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.

Die monatelange Diskussion um die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie hat endlich ein Ende: Die Ampelkoalition hat sich in der Nacht zum Freitag in ihren Haushaltsverhandlungen darauf verständigt, die Mehrwertsteuersenkung für Cafés und Restaurants auslaufen zu lassen. Damit steigt der Umsatzsteuersatz ab 2024 wieder auf 19 Prozent.

Für wen galt die Umsatzsteuersenkung?

Von der Umsatzsteuersenkung profitierten neben Restaurants und Gaststätten auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen sonst (also sozusagen vor Corona) Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben.

Ursprünglich sollte die befristete Senkung der Umsatzsteuer die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche und Lebensmittelbranche abmildern, denn »vor Corona« galt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% nur für Speisen zum Mitnehmen.

Später spielten auch die gestiegenen Energiepreise eine Rolle für die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie – sie gehörten zu den Gründen für die Verlängerung bis Ende 2023.

Wurde der Restaurantbesuch durch die Umsatzsteuersenkung billiger?

Nicht unbedingt. Die Umsatzsteuersenkung sollte dazu beitragen, dass sich die Gastronomiebetriebe in einem überschaubaren Zeitraum wieder erholen können. Diese finanzielle Erholung konnte auf zwei Weisen geschehen:

  • Entweder wurden tatsächlich die Preise gesenkt, damit mehr Gäste Biergärten, Restaurants, Lokale etc. besuchen. Allein durch die Masse an Besuchern können die Gastronomen dann höhere Einnahmen verbuchen, so der Gedanke dahinter.

  • Oder die Preise blieben gleich, die Gastwirte führten weniger Umsatzsteuer an den Fiskus ab und konnten so mehr Geld für sich und ihr Unternehmen behalten. Die Gewinnmarge stieg also. Das ist der Weg, den die meisten Betriebe gegangen sind. Allerdings werden vermutlich auch diese Unternehmer 2024 die Preise anheben und das mit der gestiegenen Mehrwertsteuer (die eigentlich nur wieder auf Normalmaß gestuft wurde) begründen.

Gute Nachrichten für (kleine) Brauereien und Biertrinker

Die ebenfalls zunächst nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel wurden inzwischen dauerhaft entfristet.

Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken.

Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

(MB)

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