Umsatzsteuer später zahlen und liquide bleiben
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Wenn Sie als Unternehmer einem Kunden etwas verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie normalerweise die Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung bereits dann anmelden und zahlen, wenn Sie die Leistung erbracht haben. Wann Ihr Kunde die Rechnung und damit auch die Umsatzsteuer bezahlt, spielt keine Rolle. In diesem Fall spricht man von der Sollversteuerung oder Sollbesteuerung.
Erfüllen Sie als Selbstständiger aber die Voraussetzung für die Istbesteuerung bzw. Istversteuerung, dann sollten Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag für diese Form der Versteuerung stellen. Denn die Istversteuerung bringt Ihnen nur Vorteile!
Bei der Istversteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Kunden ihre Rechnung beglichen haben (§ 20 UStG). Das bedeutet für Sie einen enormen Liquiditätsgewinn, denn Sie müssen für die Umsatzsteuer nicht in Vorleistung gehen! Die Steuer wird erst dann gezahlt, wenn Sie sie auch vereinnahmt haben und Sie erhöhen somit Ihre Liquidität.
Und wer darf die Istversteuerung bzw. die Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten anwenden? Sie können sich für die Istversteuerung entscheiden, wenn Sie Freiberufler sind und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Unternehmern mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Istversteuerung erlaubt, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres nicht höher als 800.000,- € ist.
In unserem E-Book finden Sie alle Informationen rund um die Istbesteuerung! Informieren Sie sich über:
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die Vorteile der Istversteuerung;
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die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Besteuerungsart;
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den Antrag auf Istbesteuerung;
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den Wechsel von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung und umgekehrt
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und zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).