Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 1.1.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage.

Rechtslage bis 31.12.2005:

Mit der Eigenheimzulage wird die Anschaffung oder die Herstellung von Wohneigentum gefördert, das der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die staatliche Förderung besteht aus folgenden Bestandteilen:

Die staatliche Förderung beträgt 8 Jahre. Der Gesetzgeber hat nun zum 01.01.2004 die Eigenheimzulage gekürzt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 1 EigZulG

§ 2 EigZulG

§ 3 EigZulG

§ 4 EigZulG

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