Eigenheimzulage / Objekte
Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage.
Rechtslage bis 31.12.2005:
Neubauten aber auch Altbauten werden gefördert. Begünstigt werden selbst hergestellte oder käuflich erworbene Objekte, die sich im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, befinden. Dabei muss kein komplettes Haus erworben werden, denn auch eine Eigentumswohnung ist förderungsfähig. Eine Förderung für den Ausbau und die Erweiterung einer vorhandenen Immobilie wird seit dem 01.01.2004 nicht mehr gewährt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10e EStG
§ 2 EigZulG
Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen
Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.