Eigenheimzulage / Tod des Ehegatten
Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage.
Rechtslage bis 31.12.2005:
Erhält der überlebende Ehegatte durch den Erbfall das Miteigentum an der vormals gemeinsamen Wohnung, die durch Eigenheimzulage gefördert wird, so ist der bisherige Miteigentumsanteil zusammen mit dem hinzu erworbenen Anteil als ein Objekt zu behandeln. Dabei müssen bis zum Tod des Ehegatten die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung vorgelegen haben.
Die auf den Miteigentumsanteil des toten Gatten entfallende Eigenheimzulage erhält der überlebende Ehegatte. Ist bei dem überlebenden Ehegatten bereits der Objektverbrauch eingetreten, kann die Wohnung nicht mehr mit Eigenheimzulage gefördert werden. Objektverbrauch liegt vor, wenn eine Immobilie des Ehegatten bereits durch Eigenheimzulage gefördert wurde.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10e EStG
Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.