Inflationsausgleich für Betreuer: Sonderzahlungen 2024 und 2025
Der Inflationsausgleich für Betreuer soll die stark gestiegenen Kosten abfedern.

Inflationsausgleich für Betreuer: Sonderzahlungen 2024 und 2025

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Selbstständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine können in den Jahren 2024 und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich geltend machen. Wie hoch die Zahlung ist und was ehrenamtliche Betreuer erhalten, lesen Sie hier.

Der Inflationsausgleich für Betreuer soll die stark gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten abfedern. Diese fallen vor allem bei Betreuungsvereinen an, die ihre Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen. Die zeitlich begrenzte Sonderzahlung orientiert sich daher auch an diesem Tarifabschluss.

Die Sonderzahlung erfolgt zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, um das Ergebnis der Evaluierung des gesamten Vergütungssystems abzuwarten, die im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 beschlossen worden war: Bis Ende Dezember 2024 soll das Bundesministerium der Justiz dazu einen Bericht vorlegen.

7,50 Euro pro Betreuungsfall und Monat

Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro Betreuungsfall und Monat. Sie ist grundsätzlich von der betreuten Person zu bezahlen. Ist die betreute Person mittellos, springt die Staatskasse ein.

24 Euro Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer

Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuern können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.

Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt Ihnen diese Ratgeber und Musterdokumente:

 

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→ Der Betreuungsassistent: Set mit allen Formularen und Mustern, die Betreuende und Betreute brauchen

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(MB)

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