Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Was ist das und wer bezahlt sie?
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Neben den von den Krankenkassen übernommenen Behandlungen bieten Ärzte sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Das sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören.
IGeL-Leistungen müssen vom Patienten selbst gezahlt werden, wenn er diese Leistungen ausdrücklich wünscht.
Inhalt
Die folgenden Informationen haben wir dem Ratgeber »Bei Risiken und Nebenwirkungen: Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen« entnommen.
Dieser Ratgeber über Patientenrechte will Sie als Patient vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen und Ihnen aufzeigen, welche Rechte und Ansprüche sie gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Pflegekassen und bei Behandlungsfehlern haben.
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Was sind IGeL-Leistungen?
Ein großer Teil der in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder der Brust zur Krebsfrüherkennung, spezielle Tests zur Diagnose von Gebärmutterhalskrebs, Augeninnendruckmessung und Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung.
Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen (z.B. familiäre Vorbelastung) oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patienten ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen diese die Kosten selbst bezahlen.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen aber nur Leistungen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Auf was muss ich bei individuellen Gesundheitsleistungen achten?
Wenn Sie IGeL in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie auf Folgendes achten:
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Der Arzt muss Sie vor der Behandlung darüber informieren, wenn die Krankenkasse die Kosten einer Untersuchung oder Behandlung nicht oder nur zum Teil übernimmt.
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Der Arzt muss ausführlich und verständlich sowohl über den Nutzen als auch über die möglichen Risiken der von ihm empfohlenen medizinischen Leistung aufklären.
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Fragen Sie vorab Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt. Denn manche IGeL sind freiwillige Kassenleistungen oder werden bei begründetem Krankheitsverdacht oder für bestimmte Risikogruppen bezahlt.
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IGeL sind niemals dringend! Der Arzt muss Ihnen zwischen Beratung und Behandlung eine ausreichende Bedenkzeit einräumen. Dieser Zeitraum ist wichtig, um beispielsweise bei der Krankenkasse weitere Informationen über die vorgeschlagene Therapie einzuholen.
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Verlangen Sie vor einer Behandlung einen Kostenvoranschlag, damit Sie wissen, was Sie finanziell erwartet. Der Arzt ist verpflichtet, Patienten über die voraussichtlichen Kosten schriftlich zu informieren.
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Vor einer Behandlung muss der Arzt einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen abschließen, in dem festgehalten wird, dass die Behandlung auf Wunsch des Patienten erfolgt und nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Wird keine schriftliche Vereinbarung getroffen, haben Sie das Recht, die Zahlung der Leistung zu verweigern.
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Nach Abschluss der Behandlung muss der Arzt eine Rechnung ausstellen, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) orientiert und die die einzelnen Leistungen aufführt.
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Sind IGeL steuerlich absetzbar?
Auch bei IGeL gilt: Abziehbar sind nur Aufwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen, zum Beispiel Kosten für eine Akupunktur zur Migräneprophylaxe. Kosten für Diagnose-Untersuchungen sind ebenfalls abziehbar.
Bei allen anderen Maßnahmen wird es ohne vorheriges amtsärztliches Attest oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Probleme geben.
Denn viele IGeL sind zwar medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig, dienen aber lediglich der Vorbeugung von Krankheiten, beispielsweise die Beratung und Impfung wegen einer Fernreise.
Andere IGeL tun einfach nur gut und steigern das Wohlbefinden – die Kosten dafür werden in der Steuererklärung auf keinen Fall anerkannt.
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Wo gibt es Informationen über IGeL?
Im Internet gibt es verschiedene Angebote, die umfassend über individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) informieren.
Von Bedeutung ist insbesondere der »IGeL-Monitor«, ein Angebot des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (www.igel-monitor.de).
Diese Informationen haben wir dem Ratgeber »Bei Risiken und Nebenwirkungen: Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen« entnommen.
Dieser Ratgeber über Patientenrechte will Sie als Patient vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen und Ihnen aufzeigen, welche Rechte und Ansprüche sie gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Pflegekassen und bei Behandlungsfehlern haben.
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(MB)