BSG: Arzneimittel zur Raucherentwöhnung selbst zahlen

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Arzneimittel wie Nicotinell gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher dürfen sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 28.5.2019 entschieden (Az. B 1 KR 25/18 R).

Oft hilft es, statt des krebserregenden Zigarettenrauchs ein Stück Zartbitterschokolade genüsslich im Mund zergehen zu lassen. Foto: AdobeStock

Verhandelt wurde in Kassel über die Klage einer Raucherin, die an einer obstruktiven Lungenwegserkrankung leidet und von ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit dem Arzneimittel "Nicotinell" verlangte. Ohne Erfolg – was nun auch vom BSG bestätigt wurde.

Arzneimittel zur Raucherentwöhnung sind – so das Gericht – verfassungskonform kraft Gesetzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Das Behandlungsziel kann nach Einschätzung des Gesetzgebers auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden.

Wer mit dem Rauchen aufhören will, dem muss seine Krankenkasse Hilfe leisten. Nach § 20 SGB V muss die Kasse Maßnahmen fördern, die den von den Krankenkassen bestimmten Qualitätsstandards genügen.

Dazu zählen Kurse zur Raucherentwöhnung, die von qualifiziertem Personal geleitet werden. Eine gesetzliche Krankenversicherung kann einen hohen Teil der Kursgebühren übernehmen. Hierzu haben die einzelnen Kassen unterschiedliche Regelungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) befürwortet, dass künftig mehr Maßnahmen zur Raucherentwöhnung von der Krankenkasse gefördert werden. Es gibt eine Vielzahl an Arzneimitteln, die beim (dauerhaften) Nikotinverzicht helfen können. Hierzu gehören unter anderem spezielle Pflaster und Kaugummis.

Nach vorliegenden Studien schaffen mit einer Nikotinersatztherapie 16 von 100 Personen den Sprung zum Nichtraucherstatus. Ohne eine solche Therapie sind es nur 10 von 100.

Der GBA spricht sich dafür aus, dass diese künftig auf Rezept verfügbar sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Raucherentwöhnung bieten Hypnosetherapien, die speziell für die Raucherentwöhnung vorgesehen sind.

(MS)

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