Schätzung
Kann eine Besteuerungsgrundlage nicht ermittelt werden, so ist sie zu schätzen. Zu einer Schätzung kommt es insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige
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über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung geben kann,
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weitere Auskünfte oder eine eidesstattliche Versicherung verweigert,
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keine Bücher oder Aufzeichnungen vorlegt,
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unvollständige Angaben macht,
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keine Steuererklärung einreicht.
Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 162 AO
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