Handwerkerkosten auch bei Auszug absetzen!

 - 

Sie ziehen um und möchten Herd, Backofen und Waschmaschine von einem Handwerker ausbauen lassen? Dann vergessen Sie nicht, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben!

Denn Kosten, die bei einem Umzug dafür entstehen, dass Elektrogeräte von einem Handwerker ausgebaut und entsorgt werden, können als Handwerkerleistung von der Steuer abgezogen werden. Das hat das FG Sachsen bestätigt (Urteil vom 18.5.2018, Az. 4 K 194/18).

Für die Abziehbarkeit von Handwerkerrechnungen kommt es darauf an, dass die Leistungen im weitesten Sinn durch ein Wirtschaften im Haushalt veranlasst sind. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auszug aus einer Wohnung entstehen: Die Leistungen gelten dann noch als im Haushalt erbracht.

Ihre Einkommensteuer ermäßigt sich bei Handwerkerleistungen um 1.200 Euro (aber um höchstens 20% Ihrer Aufwendungen). Mehr dazu

Weitere News zum Thema
  • [] Wer keine Erben hat oder wenig Wert darauflegt, etwas zu vererben, für den kann die Verrentung der eigenen Immobilie eine gute Lösung für mehr Geld im Alter sein. Denn mit der Immobilien-Rente kann man sowohl das mit der Immobilie ersparte Vermögen als mehr

  • [] Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Nur unter bestimmten Bedingungen ist der Verkauf steuerfrei – die Überlassung der Wohnung an Mutter oder Schwiegermutter gehört nicht dazu. mehr

  • [] Ob als Geldanlage, späterer Altersruhesitz oder einfach nur, um an einem schönen Platz jederzeit preiswert Urlaub machen zu können: Die Gründe für den Kauf einer Ferienimmobilie sind vielfältig. Wie sich die Ferienimmobilie steuerlich auswirkt, hängt mehr

  • [] Unternehmer können für größere Anschaffungen einen sogenannten Investitionsabzug bilden. Das wirkt sich positiv auf Steuern und Liquidität aus. Das wurde allerdings zum Problem für alle, die ab 2022 eine Photovoltaikanlage erwerben wollten. mehr

Weitere News zum Thema