Baukindergeld: Bis 31.03.21 besteht rückwirkend Anrecht
Familien, die zwischen dem 1.1.18 und dem 31.3.21 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben, könnten Baukindergeld erhalten.

Baukindergeld: Bis 31.03.21 besteht rückwirkend Anrecht

 - 

Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, müssen bestimmte Fristen einhalten, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten.

Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.

Bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben muss der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 liegen.

Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Der bisher bis zum 31.12.2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes wurde damit um drei Monate bis zum 31.3.2021 verlängert. Der Grund ist auch hier tatsächlich – Corona: Denn aufgrund der Coronapandemie konnten viele Antragsteller zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.

Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Wer profitiert vom Baukindergeld?

Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich beim Baukindergeld um keinen Zuschuss zum eigentlichen Kindergeld 2021 - dieses ist, wie gehabt, für Aufwendungen im Rahmen der Kindererziehung und die Förderung des Nachwuchses vorgesehen. Beim Baukindergeld handelt es sich indes um eine staatliche Förderung, die es für Paare mit Kindern zusätzlich zum Kindergeld 2021 gibt, wenn sie Wohneigentum bauen oder kaufen.

Die Förderung wird seit September 2018 ausgezahlt und soll vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen unterstützen: ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, teilt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit.

Baukindergeld - das Wichtigste im Überblick

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre je 1.200 Euro pro Kind)

  • Gefördert wird der Bau oder Kauf der eigenen vier Wände

  • Unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende

  • Voraussetzung: Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind

auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Seit dem 1.1.2023 gilt für den Kauf und Einbau privater Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer mehr auf diese Anlagen erhoben wird. Ein Urteil aus München bestätigt, dass auch rückwirkend gezahlte Umsatzsteuer zurückgefordert mehr

  • [] Wichtige Entscheidung für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Auch wenn der Betrieb der Anlage seit 2022 steuerfrei ist, können nachträgliche Betriebsausgaben, die mit früheren steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhängen, weiterhin abgesetzt werden. mehr

  • [] Das FG Münster hat entschieden, dass für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Im vorliegenden Fall konnte ein solches Interesse jedoch nicht festgestellt mehr

  • [] Mit Sonderzahlungen auf ein Immobiliendarlehen spart man Zinskosten. Zudem steigt der Tilgungsanteil bei künftigen Zahlungen der Darlehensrate. Die Sondertilgung hat somit einen Zinseszinseffekt auf die Restlaufzeit, und man ist den Kredit schneller los mehr

Weitere News zum Thema