Krankmeldung: Der gelbe Schein wird elektronisch
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Ab dem 1.10.2021 kommt die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Während einer Übergangsphase bis zum 30.6.2022 muss der Arbeitnehmer den bunten Zettel jedoch weiterhin dem Arbeitgeber schicken, übergeben oder elektronisch übermitteln.
Die Arbeitnehmern vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf Papier wird ab Oktober Zug um Zug durch eine digitale Bescheinigung ersetzt. Vom kommenden Monat an müssen behandelnde Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Die jeweilige Kasse informiert den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU).
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss den Durchschlag wie zuvor selbst an seinen Arbeitgeber weiterreichen, denn bis zum 30.6.2022 erhält er von seinem Arzt weiterhin die gewohnte gelbe Papier-Bescheinigung für den Arbeitgeber.
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Rechtzeitige Krankmeldung weiterhin nötig
Der Arbeitnehmer muss sich weiterhin rechtzeitig bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Die arbeitsrechtliche Anzeigepflicht bleibt also bestehen. Die Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail, per SMS oder WhatsApp erfolgen.
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss aus arbeitsrechtlichen Gründen sicherstellen, dass seine Krankmeldung den Arbeitgeber auch tatsächlich erreicht.
Was ändert sich ab dem 1.7.2022?
Ab Juni 2022 stellen die Krankenkassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten AU-Daten den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung.
Die Ärzte sind trotzdem auch dann noch verpflichtet, den Arbeitnehmern eine Papier-Bescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen.
(MS)