Koalitionsvertrag 2021: Künftige Ampel-Regierung plant Gesundheits- und Pflegereformen
Gesundheit und Pflege zählen zu den großen Reformprojekten der neuen Bundesregierung.

Koalitionsvertrag 2021: Künftige Ampel-Regierung plant Gesundheits- und Pflegereformen

 - 

Die Aufhebung der Hausärzte-Budgetierung, Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, Dynamisierung des Pflegegelds und Deckelung von Mieterhöhungen gehören zu den geplanten Projekten der neuen Bundesregierung.

Der Sozialverband VdK lobte die geplanten Reformen, mahnte jedoch rasche Umsetzungen an. Es lese sich erstmal gut, was sich die Koalitionspartner der Ampel in den Entwurf zum Koalitionsvertrag geschrieben hätten. Doch der Weg zu Gesetzen sei lang. Jetzt müsse geliefert werden und nicht erst gegen Ende der vier Regierungsjahre.

Gesundheitswesen soll reformiert werden

Laut Sozialverband VdK plant die Ampel-Koalition, die Budgetierung bei den Hausärzten abzuschaffen. "Die Budgetierung verhindert immer wieder, dass Patienten das medizinisch Notwendige für ihre Behandlung erhalten", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dass eine grundlegende Reform des Zwei-Klassen-Systems von GKV und PKV im Vertrag wie auch schon im Sondierungspapier fehle, obwohl das bei zwei der drei Ampel-Parteien ein wichtiges Vorhaben im Wahlkampf gewesen sei, bedauerte Bentele: "Für einen großen Wurf reicht es daher nicht."

Der VdK begrüßt ebenfalls die geplanten Schritte für eine bessere ärztliche Versorgung auf dem Land durch Angebote wie Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen sehr. Außerdem setze die künftige Koalition auf die Gründung von kommunal getragenen medizinischen Versorgungszentren: "Wichtig bleibt, dass vor allem Ärzte mehr Anreize bekommen müssen, sich auf dem Land niederzulassen", sagte Bentele.

Auch mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel auf 7 % werde im Vertragsentwurf eine langjährige Forderung des VdK aufgegriffen. Die Absenkung entlaste die Patienten, denn es gibt viele Arzneimittel, die ganz oder teilweise von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. "Das ist gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen finanziell auf Dauer nicht zu schultern", sagte Bentele.

Pflege soll verbessert werden

Der Sozialverband VdK freut sich, dass der Entwurf zum Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Verbesserungen für die häusliche Pflege vorsieht. Mit der regelhaften Dynamisierung des Pflegegelds werde eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. VdK-Präsidentin Verena Bentele mahnte jedoch eine rasche Umsetzung an.

Der VdK sieht den Auftakt beim Pflegegeld als richtigen und wichtigen Schritt an, der zeige, dass die Politik die häusliche Pflege noch nicht ganz vergessen habe. Bentele: "Eine Anpassung des Pflegegelds an die Inflation ist das Mindeste."

Der Entwurf des Koalitionsvertrags sehe zudem die Verschmelzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget vor. VdK-Präsidentin Bentele: "Es ist gut, dass hier ein erster, wichtiger Schritt gegangen wird. Hier hätten wir uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht und auch noch den Entlastungsbetrag und wenigstens die Überlegung zum Einbezug der Tagespflege als wichtige Verbesserung in der häuslichen Pflege empfunden. Aber man muss jetzt einfach mal den Einstieg wagen."

Auch die Möglichkeit für eine Pflegezeit für noch arbeitstätige pflegende Angehörige solle reformiert werden. Bei der bisherigen Ausgestaltung der Pflegezeit waren es bisher immer nur wenige hundert Betroffene pro Jahr, die diese Möglichkeit in Anspruch nahmen. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll zukünftig Schluss sein mit den starren Modellen und der Frage, wie pflegende Angehörige diese Auszeit finanzieren sollen. Geplant ist mehr Zeitsouveränität und eine Lohnersatzleistung.

Mieterhöhungen sollen gedeckelt werden

Die mögliche künftige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP möchte einem Bericht der "Bild" zufolge Mieterhöhungen künftig stärker deckeln.

Demnach solle es Vermietern in Ballungsräumen lediglich dann möglich sein, die Miete um maximal 8 % innerhalb von drei Jahren zu erhöhen. Bisher sind in diesem Zeitraum in einem laufenden Mietverhältnis bis zu 15 % erlaubt.

In Gegenden, in denen es keine Kappungsgrenze gibt, sind bis zu 20 % möglich. Hier diskutierten die Ampel-Parteien aktuell einen Wert von maximal 12 %.

Quellen: "Bild" vom 17.11.2021; Sozialverband VdK, Pressemitteilungen vom 20.11.2021

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Kosten für Zahnersatz und die Fahrt zum Arzt können bei der Steuer abgezogen werden – allerdings erst ab der individuellen Belastungsgrenze. Wie ist sie zu berechnen? Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen noch in mehr

  • [] Die Bundesregierung hat einen Bericht zur langfristigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt. Der Bericht enthält Szenarien und mögliche Reformen, um die Pflegeversicherung bis 2060 zukunftssicher zu gestalten. mehr

  • [] Wenn ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden soll, kann das Gericht eine Begutachtung anordnen. Dieser dürfen sich Betroffene nicht verweigern, wie ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Stuttgart zeigt. mehr

Weitere News zum Thema