Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Bundesrecht
Titel: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ErbStG
Gliederungs-Nr.: 611-8-2-2
Normtyp: Gesetz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378)

Zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Steuerpflicht  
  
Steuerpflichtige Vorgänge1
Persönliche Steuerpflicht2
Rechtsfähige Personengesellschaft2a
Erwerb von Todes wegen3
Fortgesetzte Gütergemeinschaft4
Zugewinngemeinschaft5
Vor- und Nacherbschaft6
Schenkungen unter Lebenden7
Zweckzuwendungen8
Entstehung der Steuer9
  
Abschnitt 2  
Wertermittlung  
  
Steuerpflichtiger Erwerb10
Bewertungsstichtag11
Bewertung12
Steuerbefreiungen13
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften13a
Begünstigtes Vermögen13b
Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen13c
Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke13d
  
Abschnitt 3  
Berechnung der Steuer  
  
Berücksichtigung früherer Erwerbe14
Steuerklassen15
Freibeträge16
Besonderer Versorgungsfreibetrag17
Mitgliederbeiträge18
Steuersätze19
Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften19a
  
Abschnitt 4  
Steuerfestsetzung und Erhebung  
  
Steuerschuldner20
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer21
Kleinbetragsgrenze22
Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen23
Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 424
(weggefallen)25
Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins26
Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens27
Stundung28
Verschonungsbedarfsprüfung28a
Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen29
Anzeige des Erwerbs30
Steuererklärung31
Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter32
Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen33
Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare34
Örtliche Zuständigkeit35
  
Abschnitt 5  
Ermächtigungs- und Schlussvorschriften  
  
Ermächtigungen36
Anwendung des Gesetzes37
Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands37a
(weggefallen)38
(weggefallen)39