Neue Pläne für Steuer-Erleichterungen in Zeiten von Corona
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Restaurants und Gaststätten sowie Beschäftigte in Kurzarbeit sollen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie noch besser unterstützt werden. Daher hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines »Corona-Steuerhilfegesetzes« beschlossen.
Der Gesetzentwurf umfasst u.a. folgende Hilfsmaßnahmen:
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Für Gastronomen und ihre Gäste: Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll allerdings nur für Speisen gelten, nicht für Getränke.
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Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld, die den Lohnausfall für die Monate März bis Dezember ausgleichen, werden entsprechend der Sozialversicherungsbeiträge von der Lohnsteuer befreit. Die Beschäftigten haben dadurch mehr vom Zuschuss und die Unternehmen einen höheren Anreiz, ihre Beschäftigten zu unterstützen.
Zum Gesetzentwurf (PDF), der jetzt im nächsten Schritt vom Bundestag beraten werden muss. Dort steht das Thema am 27.5.2020 auf der Tagesordnung.
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(MB)