Anlage EÜR: Ausnahmen zur Nutzung

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Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind alle Unternehmer verpflichtet ihre Gewinnermittlung (Anlage EÜR) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen!

Die Regelung betrifft auch Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro. Die bisher übliche formlose Gewinnermittlung genügt diesen Anforderungen nämlich nicht mehr. Auch Kleinunternehmer müssen nun grundsätzlich die Anlage EÜR für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG authentifiziert und elektronisch an ihr Finanzamt übermitteln.

Keine Regel ohne Ausnahmen! In folgenden Fällen drückt die Finanzverwaltung ein Auge zu (OFD Nordrhein-Westfalen vom 20.4.2018, Kurzinfo ESt 03/2018).

Sie machen Ihre Einkommensteuererklärung auf Papier:

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung auf Papier abgeben, können Sie auf die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR verzichten, wenn

  • Sie grundsätzlich nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind,

  • Sie zwar aus einem bestimmten Grund zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, aber Ihre Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit die 410-Euro-Grenze nicht übersteigt.

In diesen Fällen ist zwar die Anlage EÜR (in Papierform) zu verwenden, Sie können jedoch auf die elektronische Übermittlung verzichten.

Sie machen Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch:

Wenn Sie die Einkommensteuererklärung von sich aus elektronisch übermitteln, gilt das auch für die Anlage EÜR.

Weitere Ausnahmen:

Ehrenamtlich Tätige mit steuerfreien Einnahmen sind – unabhängig vom Bestehen einer individuellen Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – nicht verpflichtet, eine Anlage EÜR (weder in Papierform noch elektronisch) an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Wenn jedoch die Einnahmen die Freibeträge übersteigen oder die tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben abgezogen werden, muss die Anlage EÜR genutzt werden. Elektronisch übermitteln müssen Sie die dann aber nur, wenn die ermittelten Einkünfte (Einnahmen nach Abzug von Freibeträgen und/oder Betriebsausgaben) die Grenze von 410 Euro überschreiten.

Werden Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, muss man Sie in dem entsprechenden Schreiben auf die vorgeschriebene Verwendung der Anlage EÜR hinweisen. Elektronisch übermitteln müssen Sie diese jedoch nur, wenn Sie auch verpflichtet sind die Einkommensteuererklärung elektronisch zu versenden.

Auf Antrag ist zudem eine Ausnahme von der elektronischen Übermittlungspflicht für Härtefälle möglich.

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