Steuererklärung: Wie lange dauert die Bearbeitung?
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Die Steuererklärung wurde schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was kann man jetzt tun?
Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt eine Steuererklärung bearbeiten muss!
Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn eine vollständige Steuererklärung abgegeben wurde und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet worden sind, dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß fünf bis acht Wochen – mal geht es schneller, mal dauert es länger.
Inhalt:
Warum dauert die Bearbeitung der Steuererklärung so lang?
Die Bearbeitung der Steuererklärung kann zum Beispiel länger dauern, wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder allgemein überlastet ist. Das ist zurzeit häufig der Fall, weil noch immer Grundsteuererklärungen abgearbeitet werden müssen und die Schlussabrechung über Coronahilfen für Selbstständige ebenfalls noch andauert. All das stapelt sich bei den Finanzämtern. Wenn dann noch jemand krank wird, verzögert sich die Bearbeitung noch mehr: Auch die Finanzämter leiden unter dem Fachkräftemangel und haben (oft seit Jahren) unbesetzte Stellen, für die sie keine Mitarbeiter finden.
Dieses Jahr kam erschwerend hinzu, dass sich die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes so lange hinzog (→ mehr dazu hier: »Wachstumschancengesetz: Das steht drin«). Darin sind einige Dinge geregelt, die sich auf die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2023 auswirken. Vor der Verabschiedung dieser Regelungen konnte mit der Bearbeitung nicht begonnen werden.
Kann ich bei Finanzamt nach dem Stand der Bearbeitung fragen?
Wer nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten hat, kann bei seinem Finanzamt nachfragen, wann mit der Zustellung gerechnet werden kann.
Mit ELSTER geht es schneller! Die Finanzverwaltung bearbeitet die elektronischen Steuererklärungen vorrangig vor Papier-Steuererklärungen. Wer mit ELSTER abgibt, erhält also auch den Steuerbescheid und die Steuererstattung schneller.
Steuerbescheid fehlt: Untätigkeitseinspruch nach 6 Monaten
Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legt man bei seinem zuständigen Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung – AO).
Bevor ein Untätigkeitseinspruch eingelegt wird, sollte man vorher beim Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Erst wenn sich auch dann nichts tut, sollte man den Untätigkeitseinspruch in Erwägung ziehen. Er sollte immer das letzte Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.
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(MB)