Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet
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Der Bundesrat hat dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zugestimmt. Welche Änderungen ergeben sich durch das Gesetz?
Ganz offiziell handelt es sich um das »Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie«. Diesem hat der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt, der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 verabschiedet.
Das Gesetz soll Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben verschaffen – so heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die Bundesregierung erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr. Warum diese Zahl und insbesondere eine der Entlastungen mit Vorsicht zu genießen sind, erklärt dieser lesenswerte Artikel der ZEIT.
Welche Entlastungen wurden beschlossen?
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:
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Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohnaufzeichnungen und Gehaltslisten müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
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mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
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digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können,
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die Einführung digitaler Steuerbescheide,
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eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
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Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige,
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Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können.
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
Jährliche Bürokratieentlastungsgesetze geplant
Das letzte Bürokratieentlastungsgesetz (also Nr. 3) wurde 2019 verabschiedet. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) strebt nun jährliche Bürokratieentlastungen an: »Unser nächstes Ziel ist ein kraftvolles Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025. Denn ich bin überzeugt: Mit jährlichen Bürokratieabbaugesetzen können wir dauerhaft und substanziell für Entlastungen sorgen.« (Quelle)
→ Zur Sonderseite des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum Bürokratieabbau
(MB)