Tod eines Angehörigen: Was man jetzt erledigen muss
Angehöriger gestorben: Was Hinterbliebene jetzt tun müssen – umfangreiche Liste zu Versicherungen, Steuererklärung u.v.m.

Tod eines Angehörigen: Was man jetzt erledigen muss

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Wenn ein naher Angehöriger stirbt, haben die Angehörigen sicher anderes im Sinn als Formulare, Dokumente oder gar die Steuererklärung des Verstorbenen. Leider kann das fatale Folgen haben.

Überblick verschaffen

Nicht immer haben die Hinterbliebenen eine detaillierte Übersicht über alle Verträge, die es nun zu bearbeiten gilt. Neben einer Sichtung aller zur Verfügung stehenden Papiere sollte man für wenigstens ein Jahr zurück die Kontenbewegungen genau kontrollieren. So wird keine Versicherung, Mitgliedschaft, Lastschrift oder Überweisung übersehen.

Dabei macht man am besten einen Abgleich mit den Verpflichtungen, die bereits in Papierform vorliegen. Bei fehlenden Dokumenten sollte man sich zeitnah mit den jeweiligen Institutionen in Verbindung setzen und eine Kopie der Unterlagen anfordern.

Versicherungen: In vielen Fällen muss man rasch handeln

Achtung: Bei manchen Versicherungen bleibt für eine erste Reaktion gerade einmal eine Frist von 24 bis 72 Stunden. Wird diese nicht eingehalten, entgeht den Hinterbliebenen im schlimmsten Fall viel Geld aus wichtigen Versicherungen. Das gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Unfallversicherungen.

Einige Versicherungen, etwa fürs Handy oder für das Auto, sollten gekündigt werden. In der Regel verlangen die Unternehmen dann eine Sterbeurkunde. Die stellt das beauftragte Bestattungsunternehmen zur Verfügung.

Einkommensteuererklärung: Angehörige sind in der Pflicht

Zwar nicht ganz so eilig, aber wichtig: Angehöriger müssen eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen abgeben, falls zwischen Jahresbeginn und Todestag noch steuerpflichtige Einnahmen entstanden sind. Als Erbe wirkt sich das möglicherweise auch bei der eigenen Erklärung aus. Falls der Verstorbene es versäumt hat, muss das ggf. auch für vergangene Jahre nachgeholt werden.

Das Finanzamt nimmt Erben außerdem für mögliche Steuer-Tricksereien des Verstorbenen in die Pflicht, denn sie müssen prüfen, ob bei Steuererklärungen in den vergangenen Jahren alles seine Richtigkeit hatte. Andernfalls droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Eine Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet und eine Erbschaftsteuererklärung erstellt werden, sofern das Finanzamt dazu auffordert.

Theoretisch könnte jeder Erbe eine eigene Erklärung abgeben. Sofern sich jedoch die Erben verstehen, ist es einfacher, eine gemeinsame Erklärung mit Nachlassaufstellung einzureichen. Dadurch werden auch mögliche Nachfragen vermieden, falls die Angaben nicht übereinstimmen.

Alles auf einen Blick – kostenlos

Damit Angehörige in dieser schwierigen Situation den Überblick behalten, haben wir in einem kostenlosen Download hilfreiche Informationen zusammengestellt. In dieser Liste haben wir die wichtigsten Aufgaben zusammengefasst – von der Information an die verschiedenen Versicherungen über die Abmeldung des Rundfunkbeitrags bis zur Kündigung von Zeitschriften-Abonnements und vielem mehr.

(CR)

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