Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen

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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen

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Über das Produkt

Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

In diesem Beitrag lesen Sie u.a.:

  • welche Vermögensübertragungen (Erbschaft; Schenkungen etc.) besteuert werden;

  • welche Übertragungen steuerfrei bleiben;

  • wie hoch die persönlichen Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bei Erbschaft und Schenkung sind;

  • wie hoch die Steuersätze abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bei Erbschaft und Schenkung sind;

  • wie einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen von Erbschaft und Schenkung bewertet werden;

  • wie das Finanzamt bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren rechnet;

  • wie Immobilien und Grundstücke bei Erbschaft und Schenkung bewertet werden;

  • wann Sie das Finanzamt über eine Schenkung oder Erbschaft informieren müssen;

  • wann Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen;

  • wie Sie Erbschaftsteuer sparen durch geschickte Gestaltung.

Einige Beispiele für steuersparende Gestaltungen von Erbschaft und Schenkung:

  • Übersteigt das Vermögen im Erbfall die Freibeträge, können Erblasser bereits frühzeitig Teile des Vermögens an Erben übertragen. Vergehen bis zum Erbfall mehr als zehn Jahre, leben die Freibeträge wieder auf und können wieder genutzt werden.

  • Besitzt nur ein Ehepartner den Hauptteil des Vermögens und der andere nur geringes Vermögen, können die Eheleute frühzeitig ihren Besitz untereinander umverteilen. So werden beim Übergang auf die Kinder/Erben die Freibeträge beider Ehegatten optimal genutzt. Bei größeren Vermögen kann eine Einbeziehung mehrerer Generationen in die Erbschafts- und Übertragungsvorgänge die Steuerbelastung erheblich verringern. So können Sie auch Steuerfreibeträge Ihrer Enkelkinder in der Erbfolge nutzen und die Erbschaft noch attraktiver für alle Erben gestalten.

Außerdem erfahren Sie,

  • wie Sie Ihr Testament optimal gestalten;

  • wie Sie mit Nießbrauchrechten Erbschaftsteuer sparen.

Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie
  • 2. Wann und wie hoch fällt die Steuer an?
    • 2.1 Welche Übertragungsvorgänge werden besteuert?
    • 2.2 Welche Übertragungen bleiben steuerfrei?
    • 2.3 Wie hoch sind die persönlichen Freibeträge?
      • 2.3.1 Grundfreibeträge und Steuerklassen
      • 2.3.2 Nur bei einer Erbschaft: Versorgungsfreibeträge
      • 2.3.3 Nur bei einer Erbschaft: Zugewinnausgleichsansprüche
      • 2.3.4 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens in zehn Jahren
      • 2.3.5 Berücksichtigung früherer Erwerbe/Schenkungen
      • 2.3.6 Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer
    • 2.4 Wie hoch ist die Erbschaft-/Schenkungsteuer?
      • 2.4.1 Steuersätze
      • 2.4.2 Härtefallausgleich
    • 2.5 So berechnen Sie den steuerpflichtigen Erwerb
      • 2.5.1 So werden bei Erbschaften Belastungen berücksichtigt
      • 2.5.2 So werden bei Schenkungen Belastungen berücksichtigt
    • 2.6 Ungültiges Testament – was nun?
    • 2.7 Die Erben sind unbekannt – wird Erbschaftsteuer fällig?
  • 3. So werden einzelne Gegenstände bewertet
    • 3.1 Kapitalvermögen
    • 3.2 Lebensversicherungen
    • 3.3 Nutzungsrechte
    • 3.4 Grundstücke und Gebäude
      • 3.4.1 Diese Grundstücksarten gibt es
      • 3.4.2 Unbebaute Grundstücke
      • 3.4.3 Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und Teileigentum
      • 3.4.4 Mietwohngrundstücke
      • 3.4.5 Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke
      • 3.4.6 Wenn das Bewertungsverfahren einen zu hohen Wert ergibt: Bewertung durch Gutachten
    • 3.5 Gemeinsame Konten von Ehepartnern und Lebenspartnern
      • 3.5.1 Guthabenkonto
      • 3.5.2 Anlagekonto
      • 3.5.3 Haushaltskonto
    • 3.6 Einzelkonto und Vollmacht
  • 4. Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung
    • 4.1 Müssen Sie das Finanzamt informieren?
    • 4.2 Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?
      • 4.2.1 Schenkungsteuererklärung
      • 4.2.2 Erbschaftsteuererklärung
      • 4.2.3 Ausfüllhilfe zur Erbschaftsteuererklärung
  • 5. So senken Sie die Steuerlast
    • 5.1 Freibeträge mehrfach nutzen
    • 5.2 Wie Sie Vermögen verteilen
    • 5.3 Schenken mit Umweg – die Kettenschenkung
      • 5.3.1 Welche Steuerersparnis ist möglich?
      • 5.3.2 Wie ist der Weg zu gestalten?
      • 5.3.3 Checkliste zur Kettenschenkung
    • 5.4 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
      • 5.4.1 Die richtige Vertragsgestaltung spart Steuern
      • 5.4.2 Die Versicherung auf verbundene Leben
      • 5.4.3 Die Termfixversicherung
    • 5.5 Steuern sparen über drei Generationen
    • 5.6 Das Familienheim
      • 5.6.1 Vererbung an den Ehe-/Lebenspartner
      • 5.6.2 Vererbung an Kinder
      • 5.6.3 Wann Sie auf den Antrag auf Steuerbefreiung des Familienheims verzichten sollten
    • 5.7 Testamentsgestaltung
      • 5.7.1 Vorsicht bei Immobilien in der Erbmasse
      • 5.7.2 Vorsicht beim Berliner Testament
      • 5.7.3 Vor- und Nacherbschaft
      • 5.7.4 Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
      • 5.7.5 Der Erbvertrag als Alternative zu einem Testament
    • 5.8 Nießbrauchsrechte zur Steuergestaltung
      • 5.8.1 Vorteile eines Nießbrauchsrechts
      • 5.8.2 Wann ein Nießbrauchsrecht gewählt werden sollte
      • 5.8.3 Wann eine andere Lösung besser ist
    • 5.9 Mittelbare Grundstücksschenkung
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