Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen
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Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
In diesem Beitrag lesen Sie u.a.:
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welche Vermögensübertragungen (Erbschaft; Schenkungen etc.) besteuert werden;
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welche Übertragungen steuerfrei bleiben;
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wie hoch die persönlichen Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bei Erbschaft und Schenkung sind;
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wie hoch die Steuersätze abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bei Erbschaft und Schenkung sind;
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wie einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen von Erbschaft und Schenkung bewertet werden;
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wie das Finanzamt bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren rechnet;
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wie Immobilien und Grundstücke bei Erbschaft und Schenkung bewertet werden;
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wann Sie das Finanzamt über eine Schenkung oder Erbschaft informieren müssen;
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wann Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen;
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wie Sie Erbschaftsteuer sparen durch geschickte Gestaltung.
Einige Beispiele für steuersparende Gestaltungen von Erbschaft und Schenkung:
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Übersteigt das Vermögen im Erbfall die Freibeträge, können Erblasser bereits frühzeitig Teile des Vermögens an Erben übertragen. Vergehen bis zum Erbfall mehr als zehn Jahre, leben die Freibeträge wieder auf und können wieder genutzt werden.
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Besitzt nur ein Ehepartner den Hauptteil des Vermögens und der andere nur geringes Vermögen, können die Eheleute frühzeitig ihren Besitz untereinander umverteilen. So werden beim Übergang auf die Kinder/Erben die Freibeträge beider Ehegatten optimal genutzt. Bei größeren Vermögen kann eine Einbeziehung mehrerer Generationen in die Erbschafts- und Übertragungsvorgänge die Steuerbelastung erheblich verringern. So können Sie auch Steuerfreibeträge Ihrer Enkelkinder in der Erbfolge nutzen und die Erbschaft noch attraktiver für alle Erben gestalten.
Außerdem erfahren Sie,
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wie Sie Ihr Testament optimal gestalten;
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wie Sie mit Nießbrauchrechten Erbschaftsteuer sparen.
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