Sterbegeldversicherung abgetreten: Auswirkung auf Erbschaftsteuer und Bestattungskosten
Erben können Bestattungskosten komplett absetzen - auch bei einer an den Bestatter abgetretenen Sterbegeldversicherung.

Sterbegeldversicherung abgetreten: Auswirkung auf Erbschaftsteuer und Bestattungskosten

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Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Verstorbene zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen den Nachlass der Erben. Gleichzeitig können die Bestattungskosten vollständig als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich abgesetzt werden.

Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

Im entschiedenen Fall erbten ein Mann und seine Schwester das Vermögen ihrer verstorbenen Tante. Diese hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und das Bezugsrecht an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, um ihre Bestattungskosten zu decken. Nach ihrem Tod stellte das Bestattungsunternehmen eine Rechnung über 11.653,96 Euro aus, wovon die Sterbegeldversicherung 6.864,82 Euro übernahm.

Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer fest und rechnete den Betrag von 6.864,82 Euro zum Nachlass. Für die Bestattungskosten erkannte es jedoch nur eine Pauschale von 10.300 Euro an. Die Erben legten Einspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin klagten sie vor dem Finanzgericht, das die Klage ebenfalls abwies.

Auswirkungen des Urteils auf die Erbschaftsteuer

Der BFH hob dieses Urteil auf und entschied: Die Bestattungskosten sind in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen. Das führt bei den Erben zu einer Reduzierung der zu zahlenden Erbschaftsteuer (BFH-Urteil vom 10.7.2024, II R 31/21).

Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Das Finanzgericht muss nun erneut prüfen, wie hoch die gesamten Nachlassverbindlichkeiten sind, um die genaue Steuerlast zu bestimmen.

(MB)

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