Amtliche Spendenmuster
Für die steuerliche Anerkennung der geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, fachlich korrekt Zuwendungsbestätigung genannt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden. Dazu hat die Finanzverwaltung je nach Spendenempfänger und Art der Zuwendung 18 unterschiedliche Muster geschaffen (BMF-Schreiben vom 7.11.2013, BStBl. 2013 I S. 1333):
Spendenempfänger |
Art der Spende |
Inländische juristische Person oder |
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Gemeinnützige Vereine und andere |
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Politische Parteien |
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Unabhängige Wählervereinigungen |
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Stiftungen des öffentlichen Rechts |
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Stiftungen des privaten Rechts |