Amtliche Spendenmuster

Für die steuerliche Anerkennung der geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, fachlich korrekt Zuwendungsbestätigung genannt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden. Dazu hat die Finanzverwaltung je nach Spendenempfänger und Art der Zuwendung 18 unterschiedliche Muster geschaffen (BMF-Schreiben vom 7.11.2013, BStBl. 2013 I S. 1333):

Spendenempfänger

Art der Spende

Inländische juristische Person oder
öffentliche Dienststelle

Gemeinnützige Vereine und andere
Organisationen

Politische Parteien

Unabhängige Wählervereinigungen

Stiftungen des öffentlichen Rechts

Stiftungen des privaten Rechts