Chancen und Risiken beim Berliner Testament: kurz&konkret!

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Über das Produkt

Berliner Testament: Das gemeinschaftliche Testament für Eheleute

Für Eheleute sieht das Gesetz eine besondere Form eines Testaments vor, die deren spezifische Interessen berücksichtigt: das gemeinschaftliche Testament. Dieses Testament ermöglicht es, Verfügungen sowohl für den Tod des einen als auch des anderen Partners zu treffen. Ein Ehegatte kann seine Verfügung nicht einseitig und ohne Kenntnis des anderen Ehegatten ändern oder aufheben. Damit entspricht das gemeinschaftliche Testament dem Wunsch vieler Eheleute, gemeinschaftlich über ihr Vermögen nach dem Tod zu verfügen.

Das Berliner Testament: Absicherung für den länger lebenden Partner und die Kinder

Häufig wollen sich Eheleute mit Kindern nicht darauf beschränken, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, wodurch der länger lebende Partner nach Eintritt des Erbfalls Inhaber des gesamten Ehevermögens wird. Stattdessen möchten sie festlegen, dass das gesamte Vermögen nach dem zweiten Erbfall auf die Kinder übergeht. Diese spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments wird als Berliner Testament bezeichnet. Mit dem Tod des erstversterbenden Ehepartners geht dessen Vermögen auf den länger lebenden Partner über. Die Kinder erben beim ersten Erbfall nichts, sondern erhalten lediglich eine rechtlich begründete Aussicht, künftig Erbe zu werden. Stirbt der länger lebende Ehepartner, geht dessen Vermögen, einschließlich des Nachlasses des Erstverstorbenen, als einheitlicher Nachlass auf die Kinder über.

Schwachstellen des Berliner Testaments

Das weit verbreitete Berliner Testament hat jedoch einige Schwachstellen, die bei der Gestaltung des Testaments durch die Ehegatten berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören erbschaftsteuerliche Nachteile, die Bindung des länger lebenden Ehepartners an die gemeinsam getroffenen testamentarischen Verfügungen und die Gefahr, dass die beim ersten Erbfall enterbten Kinder ihre Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen. Diese Aspekte sollten unbedingt bedacht und bei der Erstellung des Testaments berücksichtigt werden.

In diesem Beitrag über das »Berliner Testament« erhalten Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen:

  • Was ist das Besondere an einem Berliner Testament?

  • Warum entscheiden sich viele Ehepaare für ein Berliner Testament?

  • Welche Vor- und Nachteile hat das Berliner Testament?

  • Wie wird das Berliner Testament errichtet?

  • Welche Bedeutung haben sogenannte wechselbezügliche Verfügungen im Berliner Testament?

  • Welche Schwachstellen hat das Berliner Testament?

  • Warum kann ein sogenannter Änderungsvorbehalt im Berliner Testament sinnvoll sein?

  • Was ist eine »Pflichtteilsstrafklausel« im Berliner Testament?

  • Wie können wechselbezügliche Verfügungen im Berliner Testament geändert oder widerrufen werden?

Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wie das Berliner Testament verfasst wird
    • 1.1 Eigenhändiges Berliner Testament
      • 1.1.1 Form
      • 1.1.2 Aufbewahrung
    • 1.2 Notarielles Berliner Testament
      • 1.2.1 Errichtung des notariellen Berliner Testaments
      • 1.2.2 Amtliche Verwahrung
      • 1.2.3 Kosten
  • 2. Was im Berliner Testament geregelt werden kann
    • 2.1 Wechselbezügliche Verfügungen
    • 2.2 Gegenseitige Erbeinsetzung und Einsetzung von Schlusserben
      • 2.2.1 Testamentarische Verfügungen
      • 2.2.2 Rechtsfolgen
    • 2.3 Zuwendung eines Vermächtnisses im Berliner Testament
      • 2.3.1 Erbrechtliches Gestaltungsmittel im Berliner Testament
      • 2.3.2 Arten des Vermächtnisses
      • 2.3.3 Vermächtnisnehmer
      • 2.3.4 Beschwerte
    • 2.4 Anordnung von Auflagen im Berliner Testament
      • 2.4.1 Abgrenzung der Auflage zu anderen erbrechtlichen Gestaltungsinstrumenten
      • 2.4.2 Erbrechtliches Gestaltungsmittel im Berliner Testament
      • 2.4.3 Inhalt der Auflage
      • 2.4.4 Beschwerter der Auflage
      • 2.4.5 Begünstigter der Auflage
      • 2.4.6 Vollziehung der Auflage durch Testamentsvollstrecker
    • 2.5 Teilungsanordnungen für die Schlusserben im Berliner Testament
      • 2.5.1 Keine gegenständliche Erbeinsetzung
      • 2.5.2 Teilungsanordnung als erbrechtliches Gestaltungsmittel
      • 2.5.3 Form der Teilungsanordnung
      • 2.5.4 Wirkung der Teilungsanordnung
    • 2.6 Anordnung der Testamentsvollstreckung im Berliner Testament
      • 2.6.1 Testamentsvollstreckung als erbrechtliches Gestaltungsmittel
      • 2.6.2 Aufgaben des Testamentsvollstreckers
      • 2.6.3 Anordnung der Testamentsvollstreckung
    • 2.7 Benennung eines Vormunds
      • 2.7.1 Bedeutung der Sorgerechtsverfügung
      • 2.7.2 Voraussetzungen
      • 2.7.3 Inhalt
      • 2.7.4 Form
  • 3. Welche Vor- und Nachteile das Berliner Testament hat
    • 3.1 Vorteile des Berliner Testaments
    • 3.2 Nachteile
    • 3.3 Vorsicht bei besonderen Konstellationen
      • 3.3.1 Verschuldeter Erbe
      • 3.3.2 Behindertes Kind
  • 4. Welche Schwachstellen das Berliner Testament hat
    • 4.1 Risiko: Bindung des Ehegatten an die Erbeinsetzung der Kinder
      • 4.1.1 Unbeschränkter Änderungsvorbehalt
      • 4.1.2 Änderungsmöglichkeiten nur innerhalb des Kreises der Abkömmlinge der Eheleute
      • 4.1.3 Änderungsmöglichkeiten nur innerhalb des Kreises der Verwandten der Eheleute
      • 4.1.4 Änderungsmöglichkeiten nur hinsichtlich des Vermögens des länger lebenden Ehegatten
    • 4.2 Risiko: Enterbung der Kinder beim ersten Erbfall und Pflichtteilsansprüche gegenüber dem länger lebenden Ehegatten
      • 4.2.1 Änderungsvorbehalt im Testament
      • 4.2.2 Enterbung und Beschränkung auf den Pflichtteil beim zweiten Todesfall
      • 4.2.3 Enterbung des Kindes und Verringerung des Pflichtteils beim zweiten Todesfall
    • 4.3 Risiko: Finanzielle Nachteile für die Kinder bei Wiederverheiratung des länger lebenden Ehegatten
    • 4.4 Risiko: Anfechtung der Erbeinsetzung der Kinder durch länger lebenden Ehegatten
  • 5. Wann und wie das Berliner Testament widerrufen werden kann
    • 5.1 Widerruf einseitiger Verfügungen
    • 5.2 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
      • 5.2.1 Widerruf zu Lebzeiten der Eheleute
      • 5.2.2 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen nach dem Tod eines Ehegatten
    • 5.3 Besonderheit beim Widerruf von Verfügungen in einem notariellen Berliner Testament
  • 6. Welche Alternativen es zum Berliner Testament gibt
    • 6.1 Einzeltestamente der Ehepartner
    • 6.2 Ehegattentestament ohne Einsetzung von Schlusserben
    • 6.3 Ehegattentestament mit Einsetzung von Vor- und Nacherben

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