Bitte beachten Sie, dass sich die Shopseiten von Steuertipps.de nur mit aktiviertem JavaScript und Cookies in vollem Umfang benutzen lassen.
Sollten Sie mit den oben genannten Begriffen nichts anfangen können, lesen Sie bitte die Hilfsdateien Ihres Browsers oder informieren Sie sich beim Hersteller. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne unter unserer Support-Adresse.
Chancen und Risiken beim Berliner Testament: kurz&konkret!
Berliner Testament: Das gemeinschaftliche Testament für Eheleute
Für Eheleute sieht das Gesetz eine besondere Form eines Testaments vor, die deren spezifische Interessen berücksichtigt: das gemeinschaftliche Testament. Dieses Testament ermöglicht es, Verfügungen sowohl für den Tod des einen als auch des anderen Partners zu treffen. Ein Ehegatte kann seine Verfügung nicht einseitig und ohne Kenntnis des anderen Ehegatten ändern oder aufheben. Damit entspricht das gemeinschaftliche Testament dem Wunsch vieler Eheleute, gemeinschaftlich über ihr Vermögen nach dem Tod zu verfügen.
Das Berliner Testament: Absicherung für den länger lebenden Partner und die Kinder
Häufig wollen sich Eheleute mit Kindern nicht darauf beschränken, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, wodurch der länger lebende Partner nach Eintritt des Erbfalls Inhaber des gesamten Ehevermögens wird. Stattdessen möchten sie festlegen, dass das gesamte Vermögen nach dem zweiten Erbfall auf die Kinder übergeht. Diese spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments wird als Berliner Testament bezeichnet. Mit dem Tod des erstversterbenden Ehepartners geht dessen Vermögen auf den länger lebenden Partner über. Die Kinder erben beim ersten Erbfall nichts, sondern erhalten lediglich eine rechtlich begründete Aussicht, künftig Erbe zu werden. Stirbt der länger lebende Ehepartner, geht dessen Vermögen, einschließlich des Nachlasses des Erstverstorbenen, als einheitlicher Nachlass auf die Kinder über.
Schwachstellen des Berliner Testaments
Das weit verbreitete Berliner Testament hat jedoch einige Schwachstellen, die bei der Gestaltung des Testaments durch die Ehegatten berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören erbschaftsteuerliche Nachteile, die Bindung des länger lebenden Ehepartners an die gemeinsam getroffenen testamentarischen Verfügungen und die Gefahr, dass die beim ersten Erbfall enterbten Kinder ihre Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen. Diese Aspekte sollten unbedingt bedacht und bei der Erstellung des Testaments berücksichtigt werden.
In diesem Beitrag über das »Berliner Testament« erhalten Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Was ist das Besondere an einem Berliner Testament?
Warum entscheiden sich viele Ehepaare für ein Berliner Testament?
Welche Vor- und Nachteile hat das Berliner Testament?
Wie wird das Berliner Testament errichtet?
Welche Bedeutung haben sogenannte wechselbezügliche Verfügungen im Berliner Testament?
Welche Schwachstellen hat das Berliner Testament?
Warum kann ein sogenannter Änderungsvorbehalt im Berliner Testament sinnvoll sein?
Was ist eine »Pflichtteilsstrafklausel« im Berliner Testament?
Wie können wechselbezügliche Verfügungen im Berliner Testament geändert oder widerrufen werden?
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wie das Berliner Testament verfasst wird
1.1Eigenhändiges Berliner Testament
1.1.1Form
1.1.2Aufbewahrung
1.2Notarielles Berliner Testament
1.2.1Errichtung des notariellen Berliner Testaments
1.2.2Amtliche Verwahrung
1.2.3Kosten
2.Was im Berliner Testament geregelt werden kann
2.1Wechselbezügliche Verfügungen
2.2Gegenseitige Erbeinsetzung und Einsetzung von Schlusserben
2.2.1Testamentarische Verfügungen
2.2.2Rechtsfolgen
2.3Zuwendung eines Vermächtnisses im Berliner Testament
2.3.1Erbrechtliches Gestaltungsmittel im Berliner Testament
2.3.2Arten des Vermächtnisses
2.3.3Vermächtnisnehmer
2.3.4Beschwerte
2.4Anordnung von Auflagen im Berliner Testament
2.4.1Abgrenzung der Auflage zu anderen erbrechtlichen Gestaltungsinstrumenten
2.4.2Erbrechtliches Gestaltungsmittel im Berliner Testament
2.4.3Inhalt der Auflage
2.4.4Beschwerter der Auflage
2.4.5Begünstigter der Auflage
2.4.6Vollziehung der Auflage durch Testamentsvollstrecker
2.5Teilungsanordnungen für die Schlusserben im Berliner Testament
2.5.1Keine gegenständliche Erbeinsetzung
2.5.2Teilungsanordnung als erbrechtliches Gestaltungsmittel
2.5.3Form der Teilungsanordnung
2.5.4Wirkung der Teilungsanordnung
2.6Anordnung der Testamentsvollstreckung im Berliner Testament
2.6.1Testamentsvollstreckung als erbrechtliches Gestaltungsmittel
2.6.2Aufgaben des Testamentsvollstreckers
2.6.3Anordnung der Testamentsvollstreckung
2.7Benennung eines Vormunds
2.7.1Bedeutung der Sorgerechtsverfügung
2.7.2Voraussetzungen
2.7.3Inhalt
2.7.4Form
3.Welche Vor- und Nachteile das Berliner Testament hat
3.1Vorteile des Berliner Testaments
3.2Nachteile
3.3Vorsicht bei besonderen Konstellationen
3.3.1Verschuldeter Erbe
3.3.2Behindertes Kind
4.Welche Schwachstellen das Berliner Testament hat
4.1Risiko: Bindung des Ehegatten an die Erbeinsetzung der Kinder
4.1.1Unbeschränkter Änderungsvorbehalt
4.1.2Änderungsmöglichkeiten nur innerhalb des Kreises der Abkömmlinge der Eheleute
4.1.3Änderungsmöglichkeiten nur innerhalb des Kreises der Verwandten der Eheleute
4.1.4Änderungsmöglichkeiten nur hinsichtlich des Vermögens des länger lebenden Ehegatten
4.2Risiko: Enterbung der Kinder beim ersten Erbfall und Pflichtteilsansprüche gegenüber dem länger lebenden Ehegatten
4.2.1Änderungsvorbehalt im Testament
4.2.2Enterbung und Beschränkung auf den Pflichtteil beim zweiten Todesfall
4.2.3Enterbung des Kindes und Verringerung des Pflichtteils beim zweiten Todesfall
4.3Risiko: Finanzielle Nachteile für die Kinder bei Wiederverheiratung des länger lebenden Ehegatten
4.4Risiko: Anfechtung der Erbeinsetzung der Kinder durch länger lebenden Ehegatten
5.Wann und wie das Berliner Testament widerrufen werden kann
5.1Widerruf einseitiger Verfügungen
5.2Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
5.2.1Widerruf zu Lebzeiten der Eheleute
5.2.2Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen nach dem Tod eines Ehegatten
5.3Besonderheit beim Widerruf von Verfügungen in einem notariellen Berliner Testament
6.Welche Alternativen es zum Berliner Testament gibt
6.1Einzeltestamente der Ehepartner
6.2Ehegattentestament ohne Einsetzung von Schlusserben
6.3Ehegattentestament mit Einsetzung von Vor- und Nacherben
alle Preise inkl. gesetzl. MWSt ggf. zzgl. Versandkosten