Anstieg Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: So zahlen Sie nicht mehr als nötig!
Das Statistische Bundesamt hat aktuelle Zahlen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer veröffentlicht.

Anstieg Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: So zahlen Sie nicht mehr als nötig!

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6,8 Milliarden Euro Erbschaftsteuer, 1,8 Milliarden Euro Schenkungsteuer: Das Statistische Bundesamt hat veröffentlicht, wie viel der Fiskus 2020 von vererbtem und verschenktem Vermögen abbekommen hat. Wenn Sie geschickt planen, können Sie Ihre Steuerlast und die Ihrer Erben gering halten!

Hintergrund

Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 5,9% gegenüber 2019, die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 19,4% auf 8,5 Milliarden Euro. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 25.08.2021).

Vererbt und verschenkt wurde allerdings viel mehr: In der Statistik können nicht alle Erbschaften und Schenkungen berücksichtigt werden, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind.

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Statistik: Mehr Erbschaften, weniger Schenkungen

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 13,8% auf 50,2 Milliarden Euro gestiegen. Hier wurden insbesondere 21,4 Milliarden Euro (+25,9 %) Grundvermögen (21,4 Milliarden Euro, +25,9%) und übriges Vermögen wie etwa Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine (30,5 Milliarden Euro, +15,9%) übertragen.

Auch das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs: Im Jahr 2020 stieg es im Vorjahresvergleich um 32,8% auf 3,9 Milliarden Euro.

Durch Schenkungen wurden im Jahr 2020 Vermögensübertragungen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro veranlagt, 4,0% weniger als im Vorjahr.

Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig

Seit der Erbschaftssteuerreform im Jahr 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, sind Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig. Im Jahr 2020 wurden 11,7 Milliarden Euro Betriebsvermögen und damit 29,7 % weniger als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte geschenkte Grundvermögen stieg auf 11,2 Milliarden Euro (+16,5 %). Das übrige Vermögen betrug 10,4 Milliarden Euro (+19,8 %).

(Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 25.08.2021)

(MB)

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