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Der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde ist oft mit vielen Problemen im Alltag verbunden. Häufig gibt es Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen und auch private Treffen werden komplizierter. Darüber hinaus drängen sich für den Betroffenen nach dem Führerscheinentzug auch viele Fragen auf. Er will nicht nur wissen, wann er seinen Führerschein wieder zurückerhält und am Straßenverkehr wieder teilnehmen kann, vor allem geht es auch darum, was er tun muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird und ob er zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist die bisherige Fahrberechtigung erloschen und es muss ein neuer Führerschein bei der Behörde (Führerscheinstelle) beantragt werden. Beim Führerscheinentzug durch das Gericht wird regelmäßig auch eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer dem Betroffenen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Führerscheinsperre und dann auch noch frühestens sechs Monate nach deren Ablauf kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Vor der Neuerteilung muss die Behörde prüfen, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, oder ob gegen dessen körperliche, geistige oder charakterliche Eignung oder seine Befähigung Bedenken bestehen. Vor allem beim Überschreiten der Promille-Grenze oder Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann dies zweifelhaft sein. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen.
Folgende Fragen werden behandelt:
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Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht der Führerschein entzogen werden?
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Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
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Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
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Welche Anlässe rechtfertigen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU), wenn nach einer Entziehung wieder eine Fahrerlaubnis beantragt wird?
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Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) gestellt?
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Wann kann bei der Begutachtung bei Alkoholabhängigkeit bzw. einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik von einer Alkoholabstinenz des Betroffenen ausgegangen werden?
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Welche Möglichkeiten gibt es, Alkohol- oder Drogenabstinenz zur Vorbereitung der medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nachzuweisen?
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In welche Abschnitte gliedert sich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
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Kann vom Betroffenen ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten angefochten werden?
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Muss vom Antragsteller nach einem positiven Gutachten erneut eine Führerscheinprüfung abgelegt werden?
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