Bücher
Bücher sind Arbeitsmittel, insofern sie ausschließlich für berufliche Zwecke angeschafft und genutzt werden.
Beispiel:
Ein Schreiner, der sich auf den Bau historischer Möbel konzentriert hat, erwirbt ein Buch über antike Möbel. Die Kosten für das Buch sind Werbungskosten. Dabei muss das Buch nicht neuwertig sein. Auch Aufwendungen für ein gebrauchtes Buch werden anerkannt.
Für den Werbungskostenabzug sind folgende Angaben notwendig: Buchtitel, Verfasser, Kaufpreis, Kaufdatum.
Aufwendungen für Bücher zum Thema »Steuerrecht« werden regelmäßig als Werbungskosten anerkannt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG

Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.