Bewerbungskosten in der Steuererklärung
-
Die Kosten für die Suche nach einem Arbeitsplatz sind Werbungskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht.
Zu den Bewerbungskosten gehören alle Aufwendungen, die Ihnen bei der Stellensuche entstehen. Das sind zum Beispiel:
-
Schriftliche Bewerbungen: Ausgaben für Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschläge, Briefporto, Präsentationsmappen usw.
-
Stelleninserate, die Sie selbst aufgeben.
-
Telefongespräche und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Bewerbung.
-
Bücher, die Tipps zur Bewerbung und zu Vorstellungsgesprächen geben.
-
Kurse, die auf Vorstellungsgespräche vorbereiten. Neben den Kursgebühren können Sie Fahrtkosten und Verpflegungskosten wie bei einer Dienstreise geltend machen.
-
Stellensuche im Internet und Bewerbungen per E-Mail: Suchen Sie im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle oder verschicken Sie Ihre Bewerbung per E-Mail, sind die Kosten der Internetnutzung abzugsfähig.
-
Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Passiert auf der Fahrt ein Unfall, sind die dabei entstehenden Aufwendungen abziehbar.
-
Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt, z.B. Wochenendausgaben der Frankfurter Allgemeine Zeitung oder Süddeutsche Zeitung.
Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Kleidung, die Sie speziell für das Bewerbungsfoto oder das Vorstellungsgespräch gekauft haben.
So weisen Sie die Kosten nach
Quittungen und Belege zu Ihren Bewerbungskosten müssen Sie mit der Steuererklärung nicht mehr abgeben. Aber falls das Finanzamt einen Nachweis über die entstandenen Kosten sehen will, müssen Sie diesen natürlich vorlegen können.
Da die Zahl der schriftlichen Bewerbungen oft sehr hoch ist, empfehlen wir, den Nachweis der Kosten zu vereinfachen: Ermitteln Sie zunächst die Kosten für eine Bewerbung und listen Sie diese auf. Anschließend nehmen Sie die Kosten einer Bewerbung mal der Anzahl der gesamten Bewerbungen und machen diesen Betrag in der Steuererklärung geltend.
Die Anzahl der verschickten Bewerbungen weisen Sie mit den Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben und den Antwortschreiben der Firmen nach. Die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen belegen Sie am besten mit den jeweiligen Einladungsschreiben der Firmen.
Keine Quittungen? – Macht nichts!
Wenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im Einzelnen nachweisen können, dürfen Sie Ihre Aufwendungen schätzen. Orientieren Sie sich dabei am besten an den Überlegungen des FG Köln. Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe haben die Kölner Richter pauschal 8,50 € anerkannt, für Bewerbungen ohne Mappe 2,50 €, z.B. E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen (FG Köln vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03).
Wenn die Firma die Fahrtkosten übernimmt
Oft erstatten die Firmen, die Sie zum Vorstellungsgespräch einladen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Oder das Arbeitsamt zahlt einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten. Die erstatteten Beträge und der Zuschuss sind zwar steuerfrei. Sie müssen sie jedoch von den geltend gemachten Bewerbungskosten abziehen. Nur wenn danach noch Aufwendungen übrig bleiben, können Sie diese als Werbungskosten absetzen.
Kein Einkommen? Machen Sie vorweggenommene Werbungskosten geltend!
Als Arbeitssuchender haben Sie oft keinen oder nur einen geringen Arbeitslohn, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder während einer Ausbildung. Trotzdem können Sie Ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend machen (vorweggenommene Werbungskosten). Geben Sie also für das Jahr, in dem Sie die Bewerbungskosten hatten, eine Steuererklärung ab.
Sind Ihre Werbungskosten inklusive Bewerbungskosten höher als Ihre Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser verringert in anderen Jahren Ihre zu zahlende Steuer.
auch interessant:
-
kostenlos: Arbeitszimmerkosten – eine erste Übersicht
-
Ratgeber: Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
-
Ratgeber: Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
(MB)