Negativzinsen können nicht steuerlich abgezogen werden

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Die FDP-Fraktion konnte sich im Finanzausschuss nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, Negativzinsen steuerlich zu berücksichtigen. Die Abgeordneten wollten erreichen, dass negative Einlagezinsen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können.

Begründet hatte die FDP-Fraktion ihren Antrag damit, dass Sparer durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden dürften. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten: Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.

Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. AfD- und FDP-Fraktion stimmten dafür.

  • Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem komplexen Thema. So einfach, wie die FDP es sich mache, sei die Sache nicht.

  • Die SPD-Fraktion erinnerte, dass es negative Realzinsen bereits während der Zeit mit FDP-Regierungsbeteiligung gegeben habe, ohne dass es zu einer Abzugsfähigkeit gekommen sei. Anleger hätten außerdem die Möglichkeit, zu Banken zu wechseln, die keine Negativzinsen erheben würden.

  • Die AfD-Fraktion nannte die Begründung der SPD-Fraktion Schummelei. Die Wahrheit sei, dass es erstmals negative Nominalzinsen gebe.

  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass Kleinsparer von einer Abzugsfähigkeit der Negativzinsen wegen des Sparerfreibetrages nichts hätten.

Die Linksfraktion enthielt sich, erklärte aber, sie wolle auch nicht, dass Kleinsparer betroffen seien. Aber wenn die Banken Negativzinsen als Gebühren ausgestalten würden, greife der Antrag der FDP-Fraktion nicht.

(Bundestag, hib-Meldung Nr. 70/2020 vom 15.1.2020)

(MB)

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