Rentenerhöhung 2019 steht fest!

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Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Viele Rentner werden dadurch erstmals steuerpflichtig – Sie auch?

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat der Rentenanpassung heute zugestimmt und teilt mit, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) damit auf 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,8 Prozent) steige. Das Rentenniveau steige damit sogar leicht auf 48,16 Prozent an.

Das sind gute Nachrichten für Rentner – leider mit einem kleinen Wermutstropfen: Viele Rentner müssen jetzt erstmals (wieder) eine Steuererklärung abgeben. 48.000 Rentner sollen im Jahr 2019 erstmals wieder steuerpflichtig sein, sagen die aktuellen Berechnungen. Insgesamt müssen dann 4,98 Millionen Rentner Steuern zahlen.

Steuerpflicht für Rentner: Diese wichtigen Eckdaten müssen Sie kennen

Der steuerfreie Grundbetrag beträgt auch für Rentner 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro). Wer höhere Einnahmen hat – nicht nur aus der gesetzlichen Rente, sondern zum Beispiel auch aus der Vermietung einer Eigentumswohnung – muss eine Steuererklärung abgeben.

Für Rentner gilt noch die Besonderheit, dass nicht die komplette Rente versteuert werden muss. Der steuerfreie Rentenanteil richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente begonnen hat, und bleibt das ganze Rentnerleben über gleich. Wie hoch er ist, steht im Rentenbescheid. Jede Rentenerhöhung allerdings muss komplett versteuert werden.

Das bedeutet: Ein Rentner, der im Jahr 2018 in Rente gegangen ist, muss 76% seiner Rente versteuern. Die Rentenerhöhung, die er ab dem 1.7.2019 erhält, muss er zu 100% versteuern.

Dazu ein Beispiel: Wolfgang Mahler aus Dresden ist 2018 in Rente gegangen und erhält monatlich 1.600 Euro Rente. 1.216 Euro davon (=76%) muss er versteuern. Zum 1.7.2019 steigt seine Rente um 3,91%, er erhält dann also 58,65 Euro mehr im Monat. Diesen Betrag muss er komplett versteuern.

Steuerpflicht heißt nicht "Steuern bezahlen"!

Allerdings muss nicht jeder steuerpflichtige Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen. Denn auch – und gerade! – Rentner haben Ausgaben, die sie in der Steuererklärung absetzen können, zum Beispiel Krankheitskosten, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr.

Alles Wichtige zur Steuererklärung für Rentner haben wir auf dem Portal SteuerGoldies zusammengefasst! Neben vielen kostenlosen Informationen finden Sie dort auch einen kostenlosen Rechner, mit dem Sie ganz einfach ermitteln können, ob auch Sie eine Steuererklärung abgeben müssen – und dem Steuernzahlen trotzdem entgehen können!

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