Koalitionsvertrag: Das steht zum Thema Rente drin
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Knapp zwei Monate nach der Bundestagswahl 2021 hat heute die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP den Koalitionsvertrag vorgestellt. Was dort zu Rente und Altersvorsorge geschrieben steht, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
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Rentenniveau soll stabil bleiben
Die neue Regierung will das Rentenniveau stabil halten, die gesetzliche Rentenversicherung um eine teilweise Kapitaldeckung erweitern und das System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren.
Die gesetzliche Rente soll gestärkt und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent(Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision) dauerhaft gesichert werden. In dieser Legislaturperiode soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.
Keine Rentenkürzung, keine Anhebung des Rentenalters
Es soll keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben, schreibt die neue Regierung im Koalitionsvertrag.
Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, will man zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen.
Dazu will die Ampel-Koalition in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen.
Die umlagefinanzierte Rente soll durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken.
»Grundlegende Reform« der privaten Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich soll das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.
Das bisherige System der privaten Altersvorsorge soll grundlegend reformiert werden. Dazu soll das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit geprüft werden. Daneben soll die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester geprüft werden. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Für laufende Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz.
Rentensplitting auch für unverheiratete Paare
Das Rentensplitting soll bekannter gemacht werden, unter anderem indem die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der jährlichen Renteninformation auf diese Möglichkeit hinweist.
Zudem sollen auch unverheiratete Paare dies nutzen dürfen.
Flexi-Rente soll bekannter werden
Die Flexi-Rente soll durch bessere Beratung in ihrer Bekanntheit verbreitert und die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristet werden.
Keine Doppelbesteuerung von Renten
Eine doppelte Rentenbesteuerung will die Koalition auch in Zukunft vermeiden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.
Absicherung für Selbständige
Für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden: Selbstständige sind dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines »Opt-Outs« ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung soll dabei jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren gelten.
(Quelle: Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) – hier als PDF auf tagesschau.de abrufbar)
Möchten Sie nachlesen und vergleichen, was die Parteien in ihren Wahlprogrammen zum Thema Rente geschrieben haben? Dann finden Sie hier unseren Artikel »Rente in der Bundestagswahl 2021: Die Wahlprogramme der Parteien im Vergleich«.
(MB)
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